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Personenzentrierte Hilfen zu Arbeit und Beschäftigung

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Was bietet das SGB IX Teil 2 an psychosozialer Unterstüt<strong>zu</strong>ng?<br />

Manfred Becker<br />

Im SGB IX Teil 2 sind folgende Unterstüt<strong>zu</strong>ngsformen im allgemeinen<br />

<strong>Arbeit</strong>sleben vorgesehen:<br />

A. IFD Berufsbegleitung<br />

B. IFD Vermittlung<br />

C. Personelle Unterstüt<strong>zu</strong>ng in Integrationsfirmen<br />

D. Personelle Unterstüt<strong>zu</strong>ng in anderen Betrieben<br />

Nach Inkrafttreten des SGB IX 2001 <strong>und</strong> seiner Veränderung im Jahre 2004<br />

wurden die früheren Psychosozialen Dienste (PSD) bzw. Berufsbegleitenden<br />

Dienste (BBD) als IFD-Berufsbegleitung (IFD-B) vielerorts mit den IFD-<br />

Vermittlung (IFD-V) <strong>zu</strong> einem gemeinsamen IFD <strong>zu</strong>sammengefasst.<br />

Laut »Eckdaten IFD 2005/2006« (BIH 2007, S. 1) der Integrationsämter<br />

waren 2006 b<strong>und</strong>esweit 260 IFD tätig mit insgesamt 1305 Fachkräften. Im Jahr<br />

2003 waren es noch 442 Dienste mit 1206 Fachkräften (BIH 2004, S. 24). Dies<br />

wirft ein Schlaglicht auf die Konzentration der Dienste an weniger Standorten<br />

<strong>und</strong> den vorläufigen Erhalt der IFD-V durch die Integrationsämter auch nach<br />

dem Rück<strong>zu</strong>g der B<strong>und</strong>esagentur aus der Finanzierung der Vermittlung.<br />

IFD Berufsbegleitung<br />

Aufgr<strong>und</strong> der rechtlichen Verankerung dieses Hilfsangebotes im Teil 2 des<br />

SGB IX, also im Schwerbehindertenrecht, müssen immer zwei Fallgruppen<br />

unterschieden werden.<br />

Die IFD-B betreuen b<strong>und</strong>esweit Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung<br />

<strong>zu</strong>r Sicherung des <strong>Arbeit</strong>sverhältnisses. Gr<strong>und</strong>lage ist § 102<br />

SGB IX in Verbindung mit §§ 109 ff. Der Zugang ist für diese Gruppe relativ<br />

problemlos. Diese Dienstleistung ist fast überall verfügbar. Allerdings steuern<br />

die Integrationsämter durch ihre Finanzierung dieser Dienste die Zahl der<br />

Fachkraftstellen <strong>und</strong> damit auch die Kapazitäten.<br />

Durch das <strong>zu</strong>nehmende Bekanntwerden der Dienste <strong>und</strong> die tief greifenden<br />

Veränderungen <strong>und</strong> wachsenden psychischen Belastungen im <strong>Arbeit</strong>sleben<br />

wuchs die Nachfrage sehr stark. Dem stand ein geringer werdendes<br />

Aufkommen von Mitteln aus der Ausgleichsabgabe gegenüber, aus welchen<br />

u. a. die IFD finanziert werden.<br />

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