03.12.2012 Aufrufe

Personenzentrierte Hilfen zu Arbeit und Beschäftigung

Personenzentrierte Hilfen zu Arbeit und Beschäftigung

Personenzentrierte Hilfen zu Arbeit und Beschäftigung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

RPK-Empfehlungsvereinbarung: Ein Erfolgsmodell?<br />

Detlef Chruscz<br />

Zentrales Thema dieses Beitrags ist die RPK-Empfehlungsvereinbarung,<br />

deren Ursprünge bis in die Mitte der 1980er-Jahre <strong>zu</strong>rückreichen. Im Jahr<br />

2006 trat die Neufassung der RPK-Empfehlungsvereinbarung in Kraft, die<br />

neue Gestaltungsspielräume für die rehabilitative Versorgung schwer psychisch<br />

kranker Menschen geschafften hat.<br />

Anfänge<br />

Im Jahr 1985 wurden erstmals Anforderungen an eine Rehabilitationseinrichtung<br />

für psychisch kranke <strong>und</strong> behinderte Menschen formuliert. Zwei Jahre<br />

später folgte die »Empfehlungsvereinbarung über die Zusammenarbeit der<br />

Krankenversicherungsträger <strong>und</strong> der Rentenversicherungsträger sowie der<br />

B<strong>und</strong>esanstalt für <strong>Arbeit</strong> bei der Gewährung von Rehabilitationsmaßnahmen<br />

in Rehabilitationseinrichtungen für psychisch Kranke <strong>und</strong> Behinderte«. Mit<br />

den Anforderungen <strong>und</strong> der Empfehlungsvereinbarung war der Gr<strong>und</strong>stein<br />

gelegt für Rehabilitationseinrichtungen für psychisch kranke Menschen, die<br />

sogenannten RPK. Sie bieten medizinische <strong>und</strong> berufliche Rehabilitation aus<br />

einer Hand. Die zwischen Kranken-, Rentenversicherung <strong>und</strong> der B<strong>und</strong>esanstalt<br />

für <strong>Arbeit</strong> (die heutige B<strong>und</strong>esagentur für <strong>Arbeit</strong>) geschlossene Vereinbarung<br />

regelte die Zuständigkeit sowie die Dauer bei der medizinischen<br />

<strong>und</strong> beruflichen Rehabilitation. Danach konnten stationäre Maßnahmen für<br />

die medizinische <strong>und</strong> berufliche Rehabilitation von jeweils bis <strong>zu</strong> einem Jahr<br />

gewährt werden. Um eine hinreichende Differenzierung in der beruflichen<br />

Rehabilitation <strong>zu</strong> gewährleisten, musste eine RPK über mindestens 50 Plätze<br />

verfügen. In der Folge dieser Vereinbarung wurden einige RPK gegründet.<br />

Es wurde jedoch nie eine flächendeckende Versorgung mit dieser Einrichtungsart<br />

erreicht. Die Gründe hierfür lagen u. a. in der vorgeschriebenen<br />

Einrichtungsgröße <strong>und</strong> den unterschiedlichen Versorgungsangeboten der<br />

einzelnen B<strong>und</strong>esländer.<br />

170

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!