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Personenzentrierte Hilfen zu Arbeit und Beschäftigung

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II Recht auf <strong>Arbeit</strong> 1: Steuerung durch Leistungsträger –<br />

Möglichkeiten <strong>und</strong> Begren<strong>zu</strong>ngen<br />

Diskussionsr<strong>und</strong>e mit Vertretern der Leistungsträger<br />

Reiner Braunersreuther, Hanno Irle, Rainer Radloff,<br />

Armin Schönfelder<br />

Moderation: Ulrich Krüger<br />

Krüger: Ich möchte kurz in das Thema »Steuerung« einführen. Weil es so<br />

viele Aspekte gibt, so viele Zuständigkeiten <strong>und</strong> Unklarheiten, ist meines<br />

Erachtens die brennendste offene Frage: »Wie kann man hier Orientierung<br />

fördern?«, aber auch: »Wie kann man die Zusammenarbeit der Akteure fördern?«.<br />

Diesbezüglich hat das Sozialgesetzbuch IX einen sehr großen Schritt<br />

getan. Es hat sehr differenzierte Angaben gemacht im Hinblick auf die Zusammenarbeit<br />

der Rehaträger:<br />

SGB 9 § 12 Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger<br />

(1) Im Rahmen der durch Gesetz, Rechtsverordnung oder allgemeine Verwaltungsvorschrift<br />

getroffenen Regelungen sind die Rehabilitationsträger verantwortlich,<br />

dass<br />

1. die im Einzelfall erforderlichen Leistungen <strong>zu</strong>r Teilhabe nahtlos, zügig sowie<br />

nach Gegenstand, Umfang <strong>und</strong> Ausführung einheitlich erbracht werden,<br />

2. Abgren<strong>zu</strong>ngsfragen einvernehmlich geklärt werden,<br />

3. Beratung entsprechend den in §§ 1 <strong>und</strong> 4 genannten Zielen geleistet wird,<br />

4. Begutachtungen möglichst nach einheitlichen Gr<strong>und</strong>sätzen durchgeführt werden<br />

sowie<br />

5. Prävention entsprechend dem in § 3 genannten Ziel geleistet wird.<br />

Hier finden Sie so starke Vokabeln wie ›nahtlos‹, ›zügig‹, ›einheitlich‹, ›einvernehmlich<br />

geklärt‹. Man kann schon sagen: Der Gesetzgeber gibt ein sehr<br />

deutliches Signal in Richtung Zusammenarbeit. Ich glaube, das ist aus Sicht<br />

der Klienten auch sehr wünschenswert.<br />

Das Gesetz ist bezogen auf die Rehabilitationsträger. Wir haben hier erfreulicherweise<br />

auch Vertreter von einer Optionskommune <strong>und</strong> einer ARGE<br />

sitzen. Das sind keine Reha-Träger, aber auch sehr wichtige Akteure. Was<br />

die psychisch kranken Menschen anbelangt, haben wir darüber hinaus auch<br />

den Behandlungsbereich. Also letztendlich enden wir mit Steuerungsfragen<br />

nicht im Reha-Bereich. Ich denke, dass wir uns an diesen Vorgaben <strong>zu</strong>r sehr<br />

engen Kooperation <strong>und</strong> Abstimmung auch in Be<strong>zu</strong>g auf diese anderen Bereiche<br />

orientieren sollten. Mein Vorschlag wäre, dass wir versuchen, dieses<br />

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