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Personenzentrierte Hilfen zu Arbeit und Beschäftigung

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Orientierung – Klärung – Entscheidung ... im Rahmen des SGB II<br />

Verbleib des Patienten im Beruf fördern bzw. seine Wiedereingliederung<br />

erleichtern«.<br />

Legt man die §§ 1 <strong>und</strong> 3, gewissermaßen die »Staatszielbestimmungen«<br />

des SGB II, nämlich Aufgabe <strong>und</strong> Ziel sowie die Leistungsgr<strong>und</strong>sätze der<br />

neuen Gr<strong>und</strong>sicherung, wie eine Schablone über diese Begriffsbestimmung,<br />

gelangt man <strong>zu</strong> einem nahe<strong>zu</strong> erschöpfenden Verständnis des Orientierungsprozesses,<br />

wie es in Ostvorpommern die <strong>Arbeit</strong> von psychiatrischem Hilfesystem<br />

<strong>und</strong> kommunaler <strong>Arbeit</strong>sverwaltung prägt: Die Ausrichtung des<br />

Integrationsprozesses am hilfebedürftigen Klienten unter Einbeziehung aller<br />

psychiatrischen, beruflichen <strong>und</strong> privaten Hilferessourcen mit dem Ziel der<br />

eingehenden Förderung, ausgehend von seiner aktuellen Situation, um seinen<br />

Verbleib in <strong>Arbeit</strong> <strong>zu</strong> sichern, ihn wieder in <strong>Arbeit</strong> <strong>zu</strong> bringen <strong>und</strong> seine<br />

behindertenspezifische Nachteile <strong>zu</strong> überwinden. Natürlich wird in diesem<br />

Zusammenhang auch das Ziel verfolgt, die Eigenverantwortlichkeit des Betroffenen<br />

<strong>zu</strong> stärken <strong>und</strong> seine materielle Bedürftigkeit <strong>zu</strong> beenden.<br />

Gr<strong>und</strong>lage ist dabei die Ermittlung des konkreten Hilfebedarfs <strong>zu</strong>r Vorbereitung<br />

der Entscheidung über die notwendige Integrationsmaßnahme,<br />

der Abklärungsprozess.<br />

Hier<strong>zu</strong> bedarf es beim Fallmanager der <strong>Arbeit</strong>sverwaltung einer vertieften<br />

Kenntnis der erforderlichen Methodik der Abklärung. Das Standardhandwerk<br />

eines Fallmanagers mag ein gutes F<strong>und</strong>ament bilden, aber erst durch<br />

eine zielgerichtete Qualifikation unter Einbeziehung der Fachdienste <strong>und</strong><br />

durch die Anwendung des erweiterten IBRP sowie durch stete Erfahrungen<br />

»an der Front« wird aus einem Fallmanager auch ein versierter Fallmanager,<br />

der psychische Belastungen oder gar Erkrankungen erkennt <strong>und</strong> die geeignete<br />

Hilfe »lege artis« anbieten kann. Nur so kann vermieden werden, all<strong>zu</strong> formalisierte<br />

Maßnahmen <strong>zu</strong> bewilligen. Es versteht sich außerdem von selbst,<br />

dass die Abklärung vor der Entscheidung vorgenommen werden muss <strong>und</strong><br />

nicht lästiges Beiwerk eines oberflächlichen Verwaltungsverfahrens ist, an<br />

dessen Anfang schon feststeht, welche Hilfe am Ende gewährt wird.<br />

Nur kurz soll an dieser Stelle angesprochen werden, dass das von Prof.<br />

Kruckenberg maßgeblich entwickelte »Vertiefte TAB-Assessment« als diagnostisches<br />

Verfahren einen hervorragenden Einstieg in eine für den Hilfebedürftigen<br />

<strong>und</strong> seine aktuellen Fähigkeiten erreichbare Weiterförderung bzw.<br />

Tätigkeit bietet. Dieses ausgefeilte Verfahren ist Gegenstand eines anderen<br />

Beitrags <strong>und</strong> soll hier nicht weiter behandelt werden.<br />

Der gründlichen Abklärung folgt schließlich im Idealfall die eigentliche<br />

Entscheidung. Das SGB II hält dabei ein besonderes Instrument, die<br />

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