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Personenzentrierte Hilfen zu Arbeit und Beschäftigung

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Podiumsdiskussion mit Vertreter/-innen der Politik<br />

nicht gemacht – unter den verschiedensten Begründungen. Dass sich jetzt<br />

nach zwei Jahren ein Vertreter einer Optionskommune hinstellt <strong>und</strong> sagt:<br />

»Ach, wissen Sie, was da los war? Wir hatten so viel Bürokratie, wir mussten<br />

unsere Sachbearbeiter alles übertragen lassen, was handschriftlich geliefert<br />

worden war.« Das finde ich beschämend. Wie der Wille des Gesetzgebers<br />

unterlaufen wird <strong>und</strong> das im Nachhinein so gerechtfertigt wird. Man hatte<br />

Zeit, sich darauf vor<strong>zu</strong>bereiten, man hätte das machen können. Und es war<br />

eine Notoperation, dass dann damals noch die Rot-Grüne Regierung gesagt<br />

hat, OK, wir nehmen das wieder weg.<br />

Das ist nur ein Beispiel. Man könnte genauso hart mit den Rehabilitationsträgern<br />

ins Gericht gehen, wenn es um die Servicestellen geht. Man<br />

kann sehr hart ins Gericht gehen mit Rehabilitationsträgern, wenn es um<br />

den gesamten Bereich der Begutachtung geht <strong>und</strong> die Umset<strong>zu</strong>ng der relativ<br />

engen Zeitfristen, die wir im SGB IX festgelegt haben, die alle nicht<br />

eingehalten werden. Das scheint mir ein ganz zentraler Punkt <strong>zu</strong> sein <strong>und</strong><br />

möglicherweise müssen wir da auch gesetzlich nachsteuern. Nur sind wir<br />

dann auch wieder in einem Dilemma: Wenn wir relativ flexible Regelungen<br />

schaffen, wie § 16 SGB II, dann wird das offensichtlich nur im eigenen Interesse<br />

der jeweiligen Institution oder Behörde umgesetzt, die das machen.<br />

Dann sagt der Gesetzgeber, so haben wir das aber gar nicht gemeint. Wenn<br />

wir dann detailliert regeln wollen, dann heißt es immer, »Regelungswut« <strong>und</strong><br />

wir wollen alle Details regeln. Das ist wirklich ein Dilemma, in dem man sich<br />

da befindet. Den Servicestellen z. B. müsste man Entscheidungskompetenz<br />

übertragen. Also eine strukturelle Reform machen <strong>und</strong> verhindern, dass der<br />

eine Träger Vorgänge wieder <strong>zu</strong>m anderen <strong>zu</strong>rückschieben kann. Ich kann<br />

mir nur vorstellen, wer dann wieder aufschreit. Wir haben da eine Reihe von<br />

Konfliktstellen, die wir eigentlich Stück für Stück durchgehen müssen.<br />

Ich will jetzt nur noch einmal kurz auf den <strong>Arbeit</strong>smarktbereich kommen.<br />

Wir haben die Angebote unterhalb der Reha-Schwelle angesprochen.<br />

Da<strong>zu</strong> zählt auch der § 16 a SGB II, dieses neue flexible Instrument des<br />

Zuschusses. Wenn aber auf der anderen Seite der Vorstand der B<strong>und</strong>esagentur<br />

das SGB II als – wörtliches Zitat – »Systemgeschäft« versteht, wo<br />

man eben nicht mit individualisierten personalisierten Lösungen, sondern<br />

so<strong>zu</strong>sagen mit Systemlösungen arbeiten muss, dann wird das schwierig, das<br />

vernünftig um<strong>zu</strong>setzen. Und auch wenn man die Finanzierung des § 16 a<br />

SGB II sieht. Vom Gr<strong>und</strong>satz finden wir das Vorhaben ja gut, haben das<br />

als Grüne auch immer gefordert. Wenn man aber nicht die Möglichkeit<br />

schafft, dass die passiven Leistungen in aktive Leistungen, in dauerhafte<br />

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