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Personenzentrierte Hilfen zu Arbeit und Beschäftigung

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Ausschnitt aus der Podiumsdiskussion »<strong>Arbeit</strong> durch Persönliches Budget«<br />

Möglichkeit haben, neben der einleitenden Budgetberatung auch eine begleitende<br />

Budgetassistenz <strong>zu</strong> nutzen.<br />

Aus Angehörigensicht sollte diese in der Regel unabhängig von Leistungsanbietern<br />

<strong>und</strong> -Erbringern platziert sein, <strong>und</strong> aus meiner Sicht sollten<br />

sich Angehörige <strong>zu</strong>rückhalten, diesen Part <strong>zu</strong> übernehmen: <strong>zu</strong> groß ist die<br />

Gefahr, sich ungefragt ein<strong>zu</strong>mischen oder auch nur so wahrgenommen <strong>zu</strong><br />

werden.<br />

Persönliches Budget <strong>und</strong> die finanzielle Einbeziehung<br />

der Angehörigen widersprechen sich<br />

Das Budget ermöglicht den Psychiatrie-Erfahrenen einen autonomeren Umgang<br />

mit den Hilfeerbringern; darüber berichten sie in den Interviews in den<br />

Modellregionen. Viele Psychiatrie-Erfahrene wünschen sich darüber hinaus<br />

Autonomie gegenüber ihrer Herkunftsfamilie <strong>und</strong> man könnte annehmen,<br />

auch diese könne durch ein Persönliches Budget gestärkt, <strong>zu</strong>mindest erhalten<br />

werden.<br />

Dies ist aber keinesfalls so, sondern das Gegenteil tritt ein, wenn auch<br />

SGB XII-Leistungen als Eingliederungshilfen in das Budget eingehen: dann<br />

wird nach wie vor das Einkommen <strong>und</strong> Vermögen der Angehörigen geprüft,<br />

<strong>und</strong> dies wird den Interessenten selbstverständlich mitgeteilt: denn ein Teil<br />

des ihnen ggf. <strong>zu</strong>r Verfügung gestellten Geldes (z. B. die üblichen 26 Euro bei<br />

<strong>Hilfen</strong> <strong>zu</strong>r Selbstversorgung/Wohnen) haben z. B. die Eltern auf<strong>zu</strong>bringen.<br />

In Hessen hat die vor zwei Jahren neu eingeführte Heranziehung bei<br />

Leistungen des Betreuten Wohnens <strong>zu</strong> vielen Abmeldungen aus dieser<br />

sinnvollen <strong>und</strong> in vielen Einzelfällen erforderlichen Hilfe geführt, da die<br />

Klienten die Einbeziehung der Angehörigen nicht wünschten, u. a. um sie<br />

nicht finanziell <strong>zu</strong> belasten, aber auch um das aktuelle Beziehungsgefüge<br />

nicht an<strong>zu</strong>tasten.<br />

In einigen Fällen könnte dieses Schicksal auch die Erwägungen <strong>zu</strong>r<br />

Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets treffen: ebenso wie bei der<br />

Umstellung in Hessen werden die potenziellen Budgetnehmer im Beantragungsverfahren<br />

natürlich auf die anstehende Zuzahlungspflicht der Familienmitglieder<br />

hingewiesen, <strong>und</strong> wie in Hessen kann das da<strong>zu</strong> führen, dass<br />

die eigentlich gewünschte <strong>und</strong> erforderliche Hilfe deshalb nicht in Anspruch<br />

genommen wird.<br />

Kurz gesagt: Die Einbeziehung der Angehörigen beim Persönlichen Budget<br />

widerspricht der zentralen Selbstbestimmungs-Intention des Budgets.<br />

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