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Personenzentrierte Hilfen zu Arbeit und Beschäftigung

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Peter Kruckenberg<br />

qualifizierter Vollzeittätigkeit auf dem allgemeinen <strong>Arbeit</strong>smarkt <strong>und</strong> einfacher<br />

st<strong>und</strong>enweiser Zuverdiensttätigkeit.<br />

Auch bei in fachpsychiatrischer Behandlung befindlichen Patienten ist<br />

deren <strong>Arbeit</strong>ssituation oft nicht hinreichend im Blickfeld der Behandler,<br />

deren Augenmerk eher auf die unmittelbare Beeinflussung der Krankheitssymptomatik<br />

gerichtet ist. Außerdem fehlen vielen Professionellen im psychiatrischen<br />

Hilfesystem hinreichende Erfahrungen <strong>und</strong> Kenntnisse über<br />

die spezifischen Auswirkungen unterschiedlicher <strong>Arbeit</strong>sbedingungen auf<br />

den einzelnen psychisch kranken Menschen <strong>und</strong> auch über die fachlichen,<br />

sozialrechtlichen <strong>und</strong> verfahrenspraktischen Möglichkeiten von Rehabilitation<br />

<strong>und</strong> Eingliederung.<br />

Die Unübersichtlichkeit der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen, die<br />

Zergliederung des weitgehend angebotsorientierten <strong>und</strong> institutionszentrierten<br />

Hilfesystems <strong>und</strong> nicht <strong>zu</strong>letzt der immer enger werdende Zeitrahmen<br />

für die ambulante wie die stationäre Behandlung machen es den im psychiatrischen<br />

Hilfesystem tätigen Fachleuten <strong>zu</strong>nehmend schwer, sich in ausführlichen<br />

Gesprächen mit dem Klienten oder gar mit Personen aus seinem<br />

sozialen Umfeld oder mit anderen für den Klienten tätigen Personen <strong>und</strong><br />

Diensten sorgfältig aus<strong>zu</strong>tauschen, auch wenn dies für die Beurteilung der<br />

Situation <strong>und</strong> die Behandlungs- <strong>und</strong> Rehabilitationsperspektiven unbedingt<br />

geboten wäre.<br />

Dies gilt auch für die Fachdienste der Sozialleistungsträger. Diese haben<br />

oft Wartezeiten, in der Regel ein sehr begrenztes Zeitkontingent für den<br />

Einzelfall, müssen auf Vorinformationen von begrenztem Informationsgehalt<br />

<strong>zu</strong>rückgreifen <strong>und</strong> sich letztlich auf diese <strong>und</strong> eine ergänzende Untersuchung<br />

des Klienten stützen. Deren Ergebnis hat – mit oder ohne begleitende Testuntersuchungen<br />

– nicht selten für die Beurteilung komplexer Zusammenhänge<br />

zwischen Krankheitsverlauf, Erwerbsfähigkeit <strong>und</strong> <strong>Arbeit</strong>ssituation<br />

nur sehr begrenzten Aussagewert. Darüber hinaus stehen für die Maßnahmeplanung<br />

nur begrenzt Maßnahmen der <strong>Arbeit</strong>sförderung bzw. Eingliederung<br />

nach dem SGB II <strong>und</strong> III <strong>zu</strong>r Verfügung, die dem besonderen Bedarf von<br />

Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen gerecht werden.<br />

Sofern eine Rehabilitationsmaßnahme nach § 33 SGB IX in Erwägung<br />

gezogen wird, kommt es seitens der Rehabilitationsträger nicht selten <strong>zu</strong> einer<br />

Ablehnung, die letztlich darin begründet ist, dass keine positive Prognose<br />

gestellt werden kann, weil die vorhandenen Rehabilitationsangebote die<br />

psychischen Beeinträchtigungen nicht ausreichend berücksichtigen. Daraus<br />

entsteht ein Teufelskreis: Demotivierte Klienten bzw. ihre Betreuer stellen gar<br />

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