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Personenzentrierte Hilfen zu Arbeit und Beschäftigung

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Reiner Braunersreuther, Hanno Irle, Rainer Radloff, Armin Schönfelder, Ulrich Krüger<br />

gefordert worden ist, nämlich eine dauerhafte <strong>Beschäftigung</strong>sförderung<br />

für Personen, die leistungseingeschränkt sind. Ich kann mich an meine<br />

Zeit in der Reha-Beratung erinnern, an viele Gespräche mit <strong>Arbeit</strong>gebern,<br />

wo es darum ging, jemanden mit Einschränkungen ein<strong>zu</strong>stellen. Wo der<br />

<strong>Arbeit</strong>geber dann gesagt hat: was ist denn, wenn die Förderung ausläuft?<br />

Wenn die Defizite immer noch da sind <strong>und</strong> die Leistungseinschränkungen<br />

noch weiterlaufen, wer hilft mir denn dann? Wir haben damals zwar immer<br />

versucht, dem <strong>Arbeit</strong>geber <strong>zu</strong> signalisieren: Es gibt eine dauerhafte <strong>Beschäftigung</strong>sförderung<br />

– über die Integrationsämter <strong>und</strong> das Anbieten des<br />

Minderleistungsausgleiches nach SGB IX. Jetzt können die Fallmanager,<br />

die Berater die dauerhafte Förderung über den <strong>Beschäftigung</strong>s<strong>zu</strong>schuss<br />

direkt dem <strong>Arbeit</strong>geber anbieten.<br />

Für welchen Personenkreis ist es denn gedacht? Personen, bei denen<br />

erwartet wird, dass sie innerhalb der nächsten 24 Monate keine reguläre<br />

<strong>Beschäftigung</strong> auf dem <strong>Arbeit</strong>smarkt aufnehmen können. Personen, bei<br />

denen mehrere vermittlungshemmende Merkmale vorliegen <strong>und</strong> bei denen<br />

eine mindestens sechsmonatige Aktivierung <strong>zu</strong>m Ergebnis geführt hat, dass<br />

dauerhaft Leistungseinschränkungen vorhanden sind, die eine Integration<br />

auf den regulären <strong>Arbeit</strong>smarkt wohl nicht möglich erscheinen lassen. Dann<br />

können wir diese Personen mittels des <strong>Beschäftigung</strong>s<strong>zu</strong>schusses nach § 16 a<br />

SGB II fördern. Der <strong>Beschäftigung</strong>s<strong>zu</strong>schuss ist als neue Leistung seit dem<br />

01.10.2007 in Kraft. Bis 31.03.2008 ist er eingeschränkt auf Tätigkeiten im<br />

öffentlichen Interesse: Tätigkeiten, die gemeinnützig sind <strong>und</strong> Tätigkeiten,<br />

die reguläre <strong>Arbeit</strong>splätze nicht verdrängen dürfen, analog der ABM-Vorausset<strong>zu</strong>ngen.<br />

Falls die EU-Kommission bis dahin <strong>zu</strong>gestimmt hat, wird dies ab<br />

01.04.2008 ausgeweitet werden auf ganz reguläre <strong>Beschäftigung</strong>smöglichkeiten.<br />

Wir brauchen dann kein öffentliches Interesse mehr, es braucht keine<br />

Gemeinnützigkeit vorliegen <strong>und</strong> es kann durchaus auch im Wettbewerb<br />

passieren. Dann ist ein sehr breit einsetzbares Instrument! Es ist ja durch<br />

sehr langfristige Entwicklungen entstanden, auch durch Politikberatung, die<br />

hier stattgef<strong>und</strong>en hat, um für diesen Personenkreis etwas <strong>zu</strong> tun, der im<br />

SGB II doch einen erklecklichen Anteil darstellt. Ich denke, es ist auch ein<br />

klares Signal der B<strong>und</strong>esregierung gewesen: Wir eröffnen <strong>Beschäftigung</strong>smöglichkeiten<br />

für diesen Personenkreis, auch wenn es viel Geld kostet.<br />

Radloff: Ich würde das gerne aus örtlicher Sicht ergänzen. Die <strong>Arbeit</strong>sgemeinschaft<br />

oder die Optionskommune, jeder SGB II-Träger kann natürlich<br />

eigene Kriterien entwickeln oder Ergän<strong>zu</strong>ngen da<strong>zu</strong> vornehmen. Bei uns in<br />

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