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Personenzentrierte Hilfen zu Arbeit und Beschäftigung

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Niels Pörksen, Ulrich Krüger<br />

<strong>und</strong> nicht an allen Werktagen beschäftigt sein können, ist aber für ihre psychische<br />

Stabilisierung unverzichtbar.<br />

Warum verwechseln die Leistungsträger die Eingliederungshilfe für Menschen<br />

mit psychischen Beeinträchtigungen immer mit <strong>Hilfen</strong> beim Wohnen?<br />

Eingliederungshilfe ist etwas anderes als »Betreutes Wohnen«. Es ist auch<br />

»Betreutes Wohnen«, aber nicht nur.<br />

Im Einzelfall ist das »Betreute <strong>Arbeit</strong>en« Erfolg versprechender. Hier sind<br />

wir sehr un<strong>zu</strong>frieden <strong>und</strong> hier besteht am dringendsten Handlungsbedarf in<br />

fast allen Regionen. Und mit etwas anderem, mit dem wir noch un<strong>zu</strong>frieden<br />

sind <strong>und</strong> wir auch Handlungsbedarf haben, wird jetzt Uli Krüger den Schluss<br />

des Vormittags machen.<br />

Sicherstellung der <strong>Hilfen</strong> <strong>zu</strong>r Teilhabe am <strong>Arbeit</strong>sleben<br />

Ulrich Krüger: Es gibt bei uns keine Grenzen der Leistungsfähigkeit, an denen<br />

man sagen kann, bei diesen Menschen spielt das Thema <strong>Arbeit</strong> keine Rolle<br />

mehr. Das ist mit Pflichtversorgung oder Sicherstellung der <strong>Hilfen</strong> <strong>zu</strong>r Teilhabe<br />

am <strong>Arbeit</strong>sleben gemeint. Das gilt für alle hier genannten Gruppen:<br />

a) Menschen mit psychischer Beeinträchtigung in <strong>Arbeit</strong><br />

b) arbeitssuchende Bezieher von ALG I<br />

c) <strong>Arbeit</strong>ssuchende, die mindestens drei Std./Tag unter üblichen Bedingungen<br />

des 1. <strong>Arbeit</strong>smarktes erwerbsfähig sind<br />

� mit Anspruch auf ALG II<br />

� ohne Anspruch auf ALG II<br />

� unter 25 Jahre alt<br />

d) <strong>Arbeit</strong>ssuchende, deren Fähigkeit, mindestens drei Std./Tag unter üblichen<br />

Bedingungen des 1. <strong>Arbeit</strong>smarktes erwerbstätig <strong>zu</strong> sein, unklar<br />

ist<br />

e) <strong>Arbeit</strong>ssuchende, die unter drei St<strong>und</strong>en tägl. erwerbstätig sein können<br />

– Rehaziel: mind. drei Std. erwerbsfähig<br />

f) <strong>Arbeit</strong>ssuchende, die unter drei St<strong>und</strong>en tägl. erwerbstätig sein können<br />

– Rehaziel: <strong>Arbeit</strong> im Rahmen der bestehenden persönlichen Möglichkeiten<br />

g) Menschen, bei denen eine <strong>Beschäftigung</strong> auf dem allgemeinen <strong>Arbeit</strong>smarkt<br />

behinderungsbedingt auch mit Förderung nicht in Betracht<br />

kommt, die aber in der Lage sind, regelmäßig (täglich) vier bis sechs<br />

St<strong>und</strong>en ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer <strong>Arbeit</strong>sleistung<br />

<strong>zu</strong> erbringen<br />

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