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Personenzentrierte Hilfen zu Arbeit und Beschäftigung

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Begrüßung – Individuelle Wege ins <strong>Arbeit</strong>sleben<br />

Durch das Hartz IV-Gesetz wurde das SGB II als neues Sozialgesetzbuch<br />

geschaffen – mit Leistungen für alle erwerbsfähigen Menschen, unabhängig<br />

davon, ob sie schon einmal Beiträge <strong>zu</strong>r <strong>Arbeit</strong>slosenversicherung gezahlt<br />

haben oder nicht. Viele psychisch beeinträchtigte Menschen, die bis dahin<br />

von Sozialhilfe gelebt haben, erhielten nun <strong>Arbeit</strong>slosengeld II <strong>und</strong>, was<br />

hier fast noch wichtiger ist, die vollen Ansprüche auf Hilfe <strong>zu</strong>r Teilhabe am<br />

<strong>Arbeit</strong>sleben. Das SGB II ermöglichte auch die sogenannten ›<strong>Arbeit</strong>sgelegenheiten<br />

mit Mehraufwandsentschädigung‹. Dieses Instrument hat inzwischen<br />

zahlreichen psychisch beeinträchtigten Menschen erste <strong>Arbeit</strong>serfahrungen<br />

ermöglicht oder erste <strong>Arbeit</strong>serfahrungen nach schwerer psychischer Krankheit.<br />

Wir sind sehr froh über diese Möglichkeit.<br />

Aber <strong>Arbeit</strong>sgelegenheiten sind befristet <strong>und</strong> manche Menschen sind<br />

aufgr<strong>und</strong> ihrer Beeinträchtigungen ohne Chance auf einen regulären <strong>Arbeit</strong>splatz.<br />

Mit dem § 16 a, der in diesem Jahr ins SGB II aufgenommen<br />

wurde, wurde eine unbefristete Förderung eines sozialversicherungspflichtigen<br />

<strong>Arbeit</strong>sverhältnisses ermöglicht. Aus SGB II-Mitteln, also letztlich<br />

aus B<strong>und</strong>essteuermitteln, können bis <strong>zu</strong> 75 % der Lohnkosten als Zuschuss<br />

gewährt werden. Wir sind guter Hoffnung, dass damit für viele psychisch<br />

kranke Menschen, die ihre krankheitsbedingten Beeinträchtigungen nicht<br />

ganz überwinden können, endlich eine nachhaltige Perspektive entsteht <strong>und</strong><br />

das ›Maßnahmehopping‹ endlich endet.<br />

Das waren erhebliche rechtliche Verbesserungen für <strong>Arbeit</strong>ssuchende.<br />

Aber auch für Menschen, die <strong>Arbeit</strong> haben sind über das im vorletzten<br />

Jahr beschlossene ›Eingliederungsmanagement‹ rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen dafür<br />

geschaffen worden, dass man Krankheit nicht einfach ignoriert, sondern<br />

verpflichtend prüft, welche Auswirkungen sich daraus auf die <strong>Arbeit</strong>sanforderungen<br />

<strong>und</strong> <strong>Arbeit</strong>sverhältnisse ergeben.<br />

Wir müssen gemeinsam dafür sorgen, dass dabei auch psychische Erkrankungen<br />

die erforderliche Aufmerksamkeit finden <strong>und</strong> geeignete Umgangsweisen<br />

damit gef<strong>und</strong>en werden.<br />

4. Psychische Erkrankung führt häufig <strong>zu</strong>r Ausgliederung aus dem <strong>Arbeit</strong>sleben<br />

In groß angelegten Studien der Krankenkassen <strong>und</strong> der Rentenversicherung<br />

ist deutlich geworden, dass psychische Erkrankungen häufiger erkannt<br />

werden, häufiger <strong>und</strong> länger <strong>zu</strong> <strong>Arbeit</strong>sunfähigkeit <strong>und</strong> <strong>zu</strong> Berentung wegen<br />

voller Erwerbsminderung führen. Der Anteil der psychischen Erkrankungen<br />

ist insgesamt deutlich überproportional gestiegen. Bei den krankheitsbeding-<br />

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