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Personenzentrierte Hilfen zu Arbeit und Beschäftigung

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persönlichen Ansprechpartnern (PAP) der GT Aktiv auch auf mögliche<br />

leistungsrechtliche Folgen bei mangelnder Mitwirkung hingewiesen. Diese<br />

können ab dem vierten Gespräch eingeleitet werden.<br />

Der Einsatz von einfühlendem Verstehen, motivierender Gesprächsführung<br />

aber auch von konstruktivem Druck <strong>und</strong> konsequentem Verhalten<br />

haben sich bisher bestens bewährt.<br />

Bausteine <strong>zu</strong>r Eingliederungsvereinbarung<br />

Ziel der Gespräche mit dem Fallmanager ist es, die Klienten <strong>zu</strong>r aktiven<br />

Mitarbeit bei der Beseitigung des Suchtmittelkonsums als Vermittlungshindernis<br />

<strong>zu</strong> bewegen. Im Rahmen des Durchlaufens der Interaktionsstufen<br />

schließt der PAP mit dem betroffenen Hilfeempfänger im Regelfall eine Eingliederungsvereinbarung<br />

ab. Für die suchtspezifischen Belange sind hier<strong>zu</strong><br />

entsprechende Bausteine entwickelt worden. Hierin kann eine Verpflichtung<br />

<strong>zu</strong>r Abstinenz während einer <strong>Arbeit</strong>smaßnahme festgeschrieben werden,<br />

Alkoholkontrollen ebenso vereinbart werden wie die Wahrnehmung von<br />

Terminen in der Suchtberatungsstelle oder Institutsambulanz der Klinik.<br />

Letztlich kann auch auf leistungsrechtliche Konsequenzen hingewiesen werden.<br />

Die Bausteine haben sich als große Hilfe für die Mitarbeiter der ARGE<br />

erwiesen <strong>und</strong> schaffen klare Transparenz für alle Beteiligten.<br />

Austausch durch Rückmeldebogen<br />

<strong>Arbeit</strong>, Sucht <strong>und</strong> Rehabilitation<br />

Wenn sich Fallmanager <strong>und</strong> Klient im Rahmen der Eingliederungsvereinbarung<br />

darauf verständigt haben, dass der Klient Kontakt <strong>zu</strong> einer Suchtberatungsstelle<br />

oder Behandlungsstelle aufnimmt <strong>und</strong> eine entsprechende<br />

Schweigepflichtsentbindung unterschreibt, besteht die Möglichkeit, über<br />

einen Rückmeldebogen die Kommunikation zwischen ARGE <strong>und</strong> Beratungsstelle<br />

<strong>zu</strong> vereinfachen. Der Rückmeldebogen enthält neben dem Namen<br />

des Klienten Name, Telefonnummer <strong>und</strong> E-Mail-Anschrift des PAP<br />

sowie die Vereinbarung zwischen PAP <strong>und</strong> Klienten im Hinblick auf die<br />

Suchtberatungsstelle. Es geht dabei nicht um detaillierte Inhalte, sondern<br />

lediglich um die Rückmeldung, ob ein Beratungstermin wahrgenommen<br />

wurde <strong>und</strong> in welche Richtung sich die Beratung entwickelt. Es ist für<br />

den PAP wichtig <strong>zu</strong> erfahren, ob aus Sicht der Beratungsstelle ambulante<br />

Maßnahmen für ausreichend gehalten werden, ob ggf. eine stationäre<br />

Maßnahme indiziert ist.<br />

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