03.12.2012 Aufrufe

Personenzentrierte Hilfen zu Arbeit und Beschäftigung

Personenzentrierte Hilfen zu Arbeit und Beschäftigung

Personenzentrierte Hilfen zu Arbeit und Beschäftigung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Diskussionsr<strong>und</strong>e mit Vertretern der Leistungsträger<br />

ansprüche <strong>zu</strong> erwarten hat – es kann ein Mensch sein, der noch nie einen<br />

Beitrag gezahlt hat. Dadurch wird ein Erwerbsfähigkeits-Klärungsverfahren<br />

in Gang gesetzt. Wir haben wieder das gleiche Verfahren: Rehaberater, dann<br />

medizinischer Dienst. Gibt es einen eigenen Psychiater oder einen Externen?<br />

Man muss da<strong>zu</strong> noch sagen, dass die externen Gutachter die Anfrage<br />

nicht unbedingt ganz oben auf dem Stapel liegen haben, weil die auch nicht<br />

sehr gut honoriert werden. Über dieses Verfahren geht viel Zeit verloren.<br />

Nach der Einschät<strong>zu</strong>ng der Erwerbsfähigkeit durch die Rentenversicherung<br />

kann das Problem entstehen, dass es divergierende Positionen gibt zwischen<br />

Rentenversicherung <strong>und</strong> <strong>Arbeit</strong>sagentur. Aber auch die Sozialhilfe kann<br />

der Einschät<strong>zu</strong>ng widersprechen, wenn sie künftiger Leistungsträger wird.<br />

Das gesamte Verfahren kann durchaus über ein Jahr dauern <strong>und</strong> in diesem<br />

Jahr passiert nichts. Es kann nicht einmal eine <strong>Arbeit</strong>sgelegenheit geben,<br />

geschweige denn eine Reha oder sonst irgendetwas, denn es bleibt ja die<br />

Frage offen: Wer ist eigentlich <strong>zu</strong>ständig?<br />

Jetzt würde ich das ›konstruierte‹ Beispiel gerne <strong>zu</strong>r Diskussion stellen.<br />

Ist das ein völlig abwegiges Beispiel oder kommt so etwas vor, <strong>und</strong> wie kann<br />

man damit umgehen?<br />

Braunersreuther: Es mag so sein, es muss nicht so sein. Man kann z. B.<br />

auch direkt von der ARGE aus ein Gutachten veranlassen, wenn Zweifel<br />

sind an der Einsatzfähigkeit auf dem <strong>Arbeit</strong>smarkt, ohne dass bereits ein<br />

Reha-Antrag gestellt worden ist bei der B<strong>und</strong>esagentur oder bei anderen<br />

Reha-Trägern. Man kann auch parallel die Gutachten veranlassen. Das<br />

habe ich früher als Reha-Berater immer gemacht, sprich ärztliches <strong>und</strong> psychologisches<br />

Gutachten. Dass manchmal gewisse Laufzeiten sowohl beim<br />

Ärztlichen Dienst als auch beim Psychologischen Dienst da sind, will ich<br />

nicht verkennen, besonders wenn hier Fremdgutachter ein<strong>zu</strong>schalten sind.<br />

Auf der anderen Seite hat natürlich die Aussage des Arztes bzw. des Psychologen<br />

in diesen Gutachten einige Auswirkungen, eine gewisse Tragweite.<br />

Von daher muss die auch f<strong>und</strong>iert sein. Ich will die langen Laufzeiten nicht<br />

entschuldigen, aber es kann wirklich da<strong>zu</strong> führen, dass es mal etwas länger<br />

dauert. Das Problem soll nicht verharmlost werden, ich weiß, dass unser<br />

Ärztlicher Dienst sehr strikt auf die Laufzeiten der Gutachten schaut <strong>und</strong><br />

versucht, sie möglichst in einem angemessenen Zeitraum erstellen <strong>zu</strong> lassen.<br />

Schwierig ist es immer, wenn Dritte eingeschaltet werden, wenn Fachgutachter<br />

beteiligt sind.<br />

Irle: Dass die Rentenversicherung auch ein bisschen das Gefühl hat, dass<br />

da in ihren Bereichen gewildert wird <strong>und</strong> sie sich die gesetzlichen Gr<strong>und</strong>lagen<br />

283

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!