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Personenzentrierte Hilfen zu Arbeit und Beschäftigung

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Reiner Braunersreuther, Hanno Irle, Rainer Radloff, Armin Schönfelder, Ulrich Krüger<br />

Klärung der Erwerbsfähigkeit<br />

Ich möchte in diesem Zusammenhang zwei Spezialthemen oder Unterthemen<br />

unter dem Oberbegriff ›Assessment‹ ansprechen. Einmal die Klärung der<br />

Erwerbsfähigkeit <strong>und</strong> dann die Klärung, wer gehört eigentlich <strong>zu</strong>r Zielgruppe<br />

des § 16 a, der <strong>zu</strong>künftig wegen der Möglichkeit langfristiger Förderung<br />

sehr wichtig ist.<br />

Zum Thema Erwerbsfähigkeit eine konstruierte Geschichte am Anfang:<br />

Irgendeine Dame oder ein Herr kommt <strong>zu</strong>r ARGE. Es wird deutlich, dass<br />

so gravierende psychische Beeinträchtigungen vorliegen, daraus der Fallmanager<br />

Zweifel hat, ob diese Dame oder dieser Herr eigentlich erwerbsfähig<br />

ist. Für die Klärung der Erwerbsfähigkeit ist der nächste Schritt, dass er<br />

diesen K<strong>und</strong>en an die <strong>Arbeit</strong>sagentur verweist. Dort ist dann in der Regel das<br />

Erstgespräch mit dem Reha-Berater, der vielleicht auch seinerseits Zweifel<br />

an der Erwerbsfähigkeit hat <strong>und</strong> sagt: »Da müssen wir den Medizinischen<br />

Dienst einschalten.« Die <strong>Arbeit</strong>sagentur hat einen eigenen Medizinischen<br />

Dienst, der dann kontaktiert wird.<br />

Wenn ein Nicht-Psychiater des medizinischen Dienstes der <strong>Arbeit</strong>sagentur<br />

feststellt, dass wahrscheinlich eine psychische Erkrankung im Vordergr<strong>und</strong><br />

steht, wird ein für die <strong>Arbeit</strong>sagentur tätiger externer niedergelassener Psychiater<br />

beauftragt. Das ist so selten nicht: Ich komme aus Köln, da gibt es 168<br />

Mediziner beim Med. Dienst der <strong>Arbeit</strong>sagentur, davon ist keiner Psychiater.<br />

Der beauftragte Psychiater äußert sich irgendwann – die Bearbeitungszeit<br />

beträgt mindestens einige Wochen, manchmal einige Monate – <strong>und</strong> stellt<br />

noch einmal fest: Es liegt hier eine psychische Erkrankung vor, wegen der<br />

volle Erwerbsminderung besteht. Nicht selten ist der nächste Schritt dann,<br />

dass auch noch der Psychologische Dienst der <strong>Arbeit</strong>sagentur eingeschaltet<br />

wird. In einer anderen Großstadt, die am Projekt beteiligt war, waren die<br />

Voten des Medizinischen Dienstes der <strong>Arbeit</strong>sagentur <strong>und</strong> des Psychologischen<br />

Dienstes der <strong>Arbeit</strong>sagentur in 30 % unterschiedlich. Der Fallmanager<br />

erhielt in diesen Fällen jeweils von beiden Diensten die ganz gegensätzliche,<br />

knapp begründete Einschät<strong>zu</strong>ng <strong>und</strong> weiß noch nicht weiter.<br />

Gehen wir aber mal davon aus, wir hätten eine eindeutige Positionierung<br />

der Beteiligten der Agentur für <strong>Arbeit</strong>, nämlich: Erwerbsfähigkeit besteht<br />

nicht, volle Erwerbsminderung. Das ist trotz der Übereinstimmung keineswegs<br />

eine abschließende Entscheidung, denn abschließend kann darüber<br />

nur die Rentenversicherung entscheiden. Also wird der K<strong>und</strong>e aufgefordert,<br />

sich mit der Rentenversicherung in Verbindung <strong>zu</strong> setzen, über einen<br />

Rentenantrag. Dies ist übrigens völlig unabhängig davon, ob er Renten-<br />

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