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Personenzentrierte Hilfen zu Arbeit und Beschäftigung

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3. Zur Unterstüt<strong>zu</strong>ng der gemeindepsychiatrischen <strong>Hilfen</strong> in Krisen<br />

Krisensituationen bei Menschen mit chronischen Erkrankungen werden<br />

vielfach aufgefangen, indem die <strong>Hilfen</strong> des Betreuten Wohnens, der Tagesstätte<br />

<strong>und</strong> die Beratung intensiviert werden. Diese Angebote sind aber<br />

finanziert über die Eingliederungshilfe. Sie sind nur begrenzt verfügbar<br />

<strong>und</strong> übernehmen dann Behandlungsaufgaben. Der richtigere Weg wäre,<br />

die Mittel der sozialpsychiatrischen Betreuung für eine definierte Zeit für<br />

die Behandlung als medizinische Rehabilitation <strong>zu</strong> nutzen. Im Verb<strong>und</strong><br />

mit dem Psychiater des Patienten entstünde so ein differenziertes Behandlungsangebot,<br />

in dem Personen- <strong>und</strong> Beziehungskonstanz gewahrt<br />

bliebe.<br />

4. Zur Vorbereitung auf <strong>Arbeit</strong> <strong>und</strong> <strong>Beschäftigung</strong><br />

Viele Psychiatrieerfahrene, die wieder berufstätig werden wollen, sind<br />

noch nicht belastungsfähig für berufliche Rehabilitation. Für sie ist medizinische<br />

Rehabilitation indiziert mit arbeitstherapeutischem Schwerpunkt<br />

<strong>zu</strong>r Vorbereitung auf berufliche Reha. Diese Form der medizinischen<br />

Rehabilitation wird arbeitsmarktnah durchgeführt mit Betriebspraktika,<br />

sodass sie auch unmittelbar in <strong>Arbeit</strong> führen kann.<br />

Sozialrechtlich ist die medizinische Rehabilitation in den Sozialgesetzbüchern<br />

wie folgt verankert:<br />

Übergreifend: § 26 – 32 SGB IX<br />

Krankenkassen: § 40 SGB V<br />

§ 42 SGB V (Belastungserprobung)<br />

RV § 15 SGB VI<br />

Institutionelle Realisierung<br />

Medizinische Rehabilitation<br />

Seit der letzten Ges<strong>und</strong>heitsreform ist medizinische Rehabilitation für die<br />

Krankenkassen eine Pflichtleistung <strong>und</strong> für die Patienten ein Rechtsanspruch.<br />

Institutionell wird sie vor allem angeboten in Form der oben beschriebenen<br />

psychosomatischen Rehabilitation. Die Behandlungszeiten<br />

sind kurz: Drei bis sechs Wochen. Für diese Behandlungsform stehen in<br />

Deutschland ca. 9000 Plätze <strong>zu</strong>r Verfügung für etwa 100 000 Behandlungen<br />

im Jahr. In den für Menschen mit schweren Erkrankungen vorgesehenen<br />

RPK (Rehabilitationseinrichtung für psychisch Kranke) gibt es nur etwa<br />

600 Plätze (plus etwa 400 für berufl. Reha) für etwa 1300 Behandlungen<br />

im Jahr.<br />

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