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Personenzentrierte Hilfen zu Arbeit und Beschäftigung

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M. Kurth, G. Lösekrug-Möller, J. Rohde, I. Seifert, P. Weiß, N. Pörksen<br />

in der entscheidenden Phase aus, dann schafft das ganz schön Unmut bei<br />

den Leuten, die sich vielleicht nicht so damit auskennen oder die es vielleicht<br />

auch gar nicht gewusst haben. Das ist sehr schwierig. Ich habe jetzt auch nicht<br />

die Lösung dafür, aber wenn wir an diesem Problem nicht arbeiten <strong>und</strong> da<br />

für Aufklärung sorgen <strong>und</strong> für entsprechende Integration in den Betrieben<br />

sorgen, dann können wir auch das Ziel nicht erreichen, <strong>und</strong> das vordringliche<br />

Ziel ist »Individuelle Wege ins <strong>Arbeit</strong>sleben«. Ideal ist, wenn wir die<br />

Menschen integrieren <strong>und</strong> das Umfeld Rücksicht nimmt auf die besonderen<br />

Phänomene der Krankheit. Dass die Krankheit eben nicht vorhersehbar<br />

ist, dass es eben diese Wellenbewegungen gibt, dass man dann einen Tag<br />

w<strong>und</strong>erbar drauf ist <strong>und</strong> am nächsten Tag eben nicht. Das ist eine große<br />

Schwierigkeit. Da würde ich lieber ansetzen über Informationsprogramme<br />

<strong>und</strong> weniger über die Förderung, die auch notwendig ist.<br />

Kurth: Ich will mal für mich <strong>und</strong> für meine Fraktion Bilanz ziehen, wo<br />

wir eigentlich auf dem Weg <strong>zu</strong> den personenzentrierten <strong>Hilfen</strong> stehen. Ich<br />

komme <strong>zu</strong> einer durchaus widersprüchlichen Bilanz. Ich meine, dass wir<br />

von den gesetzlichen Regelungen her ganz gute Vorausset<strong>zu</strong>ngen geschaffen<br />

haben, insbesondere auch <strong>zu</strong> Zeiten der Rot-Grünen Regierung. Das SGB IX<br />

ist angesprochen worden, ebenso die Budgetverordnung, die Möglichkeit<br />

der Budgetierung <strong>und</strong> die gemeinsamen Servicestellen. Auch der § 16 des<br />

II. Buches Sozialgesetzbuch hat im Prinzip schon vorher eine ganze Reihe<br />

von Möglichkeiten geboten. Jetzt gibt es diese <strong>zu</strong>sätzliche Möglichkeit eines<br />

längerfristig angelegten Nachteilsausgleichs. Es könnte natürlich alles noch<br />

mehr sein, aber die Rahmenbedingungen sind so schlecht nicht. Allein diejenigen<br />

Akteure, die mit der Umset<strong>zu</strong>ng vor Ort beauftragt sind, blockieren<br />

an vielen Stellen bis an die Grenze des Rechtsbruchs. Das ist das Hauptproblem,<br />

das wir angehen müssen.<br />

Wir haben eben noch gehört (R<strong>und</strong>e »Recht auf <strong>Arbeit</strong> 1«), wie ein Vertreter<br />

von einer Optionskommune von dem BA-Vertreter darauf hingewiesen<br />

wurde, dass ursprünglich der Gesetzgeber vorgesehen hatte, dass auch die<br />

Optionskommunen Rehabilitationsträger sind. Damals hat die kommunale<br />

Seite gesagt, wir wollen möglichst alles machen im II. Buch Sozialgesetzbuch<br />

<strong>und</strong> das soll alles an die Kommunen übertragen werden. Wir sind näher<br />

dran vor Ort, wir wissen besser Bescheid. Damals bin ich herumgelaufen<br />

<strong>und</strong> habe denen gesagt: Dann habt ihr auch die Rehabilitation. Wisst ihr,<br />

was das heißt? Ja, ja, machen wir schon, kein Problem. Dann trat das Gesetz<br />

in Kraft <strong>und</strong> es hat sich insbesondere der Bereich der Optionskommunen<br />

mehrheitlich geweigert, das überhaupt an<strong>zu</strong>fassen. Die haben das einfach<br />

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