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Personenzentrierte Hilfen zu Arbeit und Beschäftigung

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Diskussionsr<strong>und</strong>e mit Vertretern der Leistungsträger<br />

von der Aktion oder sonst jemand das bestehende Angebotssystem auf alle<br />

Ewigkeit festschreiben wollen. Eine gewisse Bewegung ist schon sinnvoll,<br />

damit auch neue Anbieter eintreten können, vielleicht mit neuen Impulsen<br />

<strong>und</strong> neuen Qualitätsaspekten. Dafür können Ausschreibungen in einem<br />

Teilbereich sinnvoll sein. Aber der Aspekt der Kontinuität hat bei Hilfeleistung<br />

für psychisch kranke Menschen eine einfach nicht <strong>zu</strong> überschätzende<br />

Bedeutung. Wir dürfen da nicht in Monats oder Jahres-Intervallen denken.<br />

Zumal es oft nicht einmal die Zuschlagszeiten Kontinuität bieten, denn oft<br />

sind aufgr<strong>und</strong> der Unsicherheiten die Mitarbeiter schon vorher weg. Ich<br />

finde diesen Hinweis von Herrn Radloff, außerordentlich hilfreich. Mischfinanzierungen<br />

unter Einbeziehung von kommunalen Mitteln sind ein Öffnungsweg.<br />

Arnd Schwendy hat darauf hingewiesen, dass die psychosoziale<br />

Betreuung, die nach § 16.2 eine Pflichtleistung der Kommune ist, vielerorts<br />

noch keineswegs ausreichend eingesetzt wird. Hier ist die Tür, durch die man<br />

gehen kann, um mehr Kontinuität <strong>und</strong> daher mehr Qualität in Be<strong>zu</strong>g auf die<br />

spezifischen Bedürfnisse von psychisch kranken Menschen <strong>zu</strong> garantieren.<br />

Schwendy (aus dem Publikum): Dieser § 17 SGB II ist meiner Erinnerung<br />

nach in die sehr umstrittene Hartz-IV-Gesetzgebung reingekommen,<br />

um politisch genau so einen Bestandschutz für die <strong>Beschäftigung</strong>sträger<br />

<strong>zu</strong> erreichen, die nämlich <strong>zu</strong>hauf protestiert haben. Und es ging nicht um<br />

diese kleinen Leistungen wie Schuldnerberatung etc. Der Kollege von der<br />

B<strong>und</strong>esagentur hat ja gesagt: Wir haben eine Rechtsauffassung. Aber wo es<br />

eine gibt, gibt es immer auch mehrere. Es gibt eine andere, die sagt: Alles,<br />

was nach SGB II passiert, ist im Gr<strong>und</strong>e genommen sozialfürsorgerisch <strong>und</strong><br />

nicht arbeitsmarktpolitisch <strong>zu</strong> bewerten, deswegen auch wettbewerbsrechtlich<br />

anders <strong>zu</strong> sehen. Ich empfehle, dass wir da nicht klein beigeben. Die<br />

Kollegen handeln jetzt so, wie das im Augenblick rechtlich opportun ist,<br />

aber das ist nicht der Weisheit letzter Schluss <strong>und</strong> wir müssen <strong>zu</strong> sicheren<br />

Verhältnissen kommen. Es kann nicht angehen, dass Tausende von Leuten<br />

nur noch auf Zeitverträgen sitzen, das ist überhaupt keine stabile Basis für<br />

unsere <strong>Arbeit</strong>.<br />

Krüger: Vielen Dank für diesen Hinweis <strong>und</strong> diese Unterstreichung. Es<br />

muss einschränkend gesagt werden, dass diese Lösungsmöglichkeit sich nur<br />

auf die Leistungen der ARGE bezieht. Das sind ja nicht so wahnsinnig viele,<br />

weil der gesamte Reha-Bereich über die Agentur geregelt wird bzw. über die<br />

Rentenversicherung. Da wird das offensichtlich enger gesehen <strong>und</strong> das ist<br />

möglicherweise nicht so leicht koppelbar. Wir haben hier eine offene Frage<br />

<strong>und</strong> ein großes Problem, das gelöst werden muss. Ob man die bestehenden<br />

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