03.12.2012 Aufrufe

Personenzentrierte Hilfen zu Arbeit und Beschäftigung

Personenzentrierte Hilfen zu Arbeit und Beschäftigung

Personenzentrierte Hilfen zu Arbeit und Beschäftigung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Diskussionsr<strong>und</strong>e mit Vertretern der Leistungsträger<br />

Schönfelder: Wenn Sie nur in den ersten Monaten des SGB II dabei<br />

gewesen wären. Dann wüssten Sie, dass unsere Mitarbeiter die Daten aus<br />

dem System der B<strong>und</strong>esagentur alle per Hand noch einmal eingeben mussten,<br />

weil sich die BA nicht in der Lage sah, diese Daten per Computer in<br />

die Optionskommunen <strong>zu</strong> überspielen. Dann wüssten Sie, womit wir in den<br />

ersten vier Monaten beschäftigt waren. Dafür hat der Steuerzahler zweimal<br />

gezahlt. Wir haben uns darauf verständigt, uns das nicht mehr gegenseitig<br />

vor<strong>zu</strong>werfen, aber es gibt beim Deutschen Landkreistag, also bei uns im kommunalen<br />

Spitzenverband, eine eindeutige Meinung: Wir wollen Reha-Träger<br />

werden, mit aller Verantwortung <strong>und</strong> auch mit der Finanzverantwortung,<br />

die dahinter stehen muss.<br />

Krüger: Mit aller Konsequenz, das ist Ihre Forderung. Ich erwähne<br />

noch mal den Zwischenschritt: dass man es ermöglicht. Damit ist noch<br />

nicht gleich eine weitere Struktur mit eigenen Reha-Bereichen aufgebaut.<br />

Ich denke, das hat schon eine gewisse Logik, dass derjenige, der die Reha<br />

zahlt, auch die Möglichkeit haben soll, diese Entscheidung <strong>zu</strong> treffen, wenn<br />

er sich <strong>zu</strong> einer Entscheidung in der Lage sieht. Diese Möglichkeit ist im<br />

Moment nur sehr eingeschränkt gegeben. Das wäre also wieder eine Frage<br />

an den Gesetzgeber, ob man hier nicht etwas ändern kann.<br />

In jedem Fall wollen wir als AKTION PSYCHISCH KRANKE empfehlen,<br />

den SGB II-Bereich in das SGB IX auf<strong>zu</strong>nehmen – ob die SGB II-Träger<br />

nun Reha-Träger werden oder nicht. Dann wäre <strong>zu</strong>mindest erreicht, dass all<br />

das, was im SGB IX an Kooperationsverpflichtungen geregelt ist, auch für<br />

den SGB II-Bereich gelten würde – z. B. in Be<strong>zu</strong>g auf persönliches Budget,<br />

z. B. in Be<strong>zu</strong>g auf Einheitlichkeit von Begutachtungen usw. Das SGB IX ist<br />

ja schon jetzt kein reines Reha-Gesetz, weil über das persönliche Budget<br />

noch eine ganze Reihe von anderen Leistungen im Huckepack mitgeregelt<br />

worden sind. Im Gr<strong>und</strong>e genommen ist die Tür schon offen, man sollte sie<br />

nur durchschreiten. Die ARGEN <strong>und</strong> Optionskommunen sind bei den Hilfeleistungen<br />

für psychisch beeinträchtigte <strong>Arbeit</strong>suchende ein außerordentlich<br />

bedeutsamer Akteur. Ein Großteil der Klientel ist im ALG II-Be<strong>zu</strong>g <strong>und</strong> es<br />

wäre gut, wenn da mit den ARGEN <strong>und</strong> Optionskommunen als vollwertigen<br />

Partnern der Hilfe <strong>zu</strong>r Teilhabe <strong>zu</strong>sammengearbeitet werden könnte.<br />

Regionale Steuerung<br />

Für den letzten <strong>und</strong> dritten Teil sind jetzt nur noch wenige Minuten vorhanden<br />

<strong>und</strong> ich fürchte auch, dass die ausreichend sein werden. Im Zusammenhang<br />

mit dem Projekt Teilhabe an <strong>Arbeit</strong> <strong>und</strong> <strong>Beschäftigung</strong> gab es in<br />

297

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!