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Gesetzentwurf (Einbringungsfassung) [PDF 1.6 MB] - Ministerium für ...

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12<br />

Staatliche Mitwirkung, Aufsicht<br />

§ 66 Staatliche Mitwirkungsrechte<br />

§ 67 Aufsicht<br />

§ 68 Informationsrecht; Aufsichtsmittel<br />

Teil 8<br />

Hochschulen <strong>für</strong> den öffentlichen Dienst<br />

§ 69 Besondere Regelungen <strong>für</strong> die Hochschulen <strong>für</strong> den öffentlichen Dienst<br />

Teil 9<br />

Hochschulen in freier Trägerschaft; sonstige Einrichtungen<br />

§ 70 Staatliche Anerkennung<br />

§ 71 Rücknahme, Widerruf und Erlöschen der staatlichen Anerkennung<br />

§ 72 Aufsicht<br />

§ 72a Sonstige Einrichtungen<br />

Teil 10<br />

Schlussbestimmungen<br />

§ 73 Studienkolleg<br />

§ 74 Kirchliche Rechte<br />

§ 75 Namensschutz; Ordnungswidrigkeiten<br />

§ 76 Weiterentwicklungsklausel<br />

TEIL 1<br />

Allgemeine Bestimmungen<br />

§ 1<br />

Geltungsbereich<br />

(1) Dieses Gesetz gilt <strong>für</strong> die staatlichen Hochschulen des Landes Baden-<br />

Württemberg, <strong>für</strong> die Hochschulen in freier Trägerschaft sowie die sonstigen Einrich-<br />

14 02 04

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