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Gesetzentwurf (Einbringungsfassung) [PDF 1.6 MB] - Ministerium für ...

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lage wie sie das Gesetz nun vorsehe, zu einer leistungsfähigeren Informationsstruktur<br />

als der bestehenden führen werde. Die Aktivität Baden-Württembergs ziele nicht<br />

primär auf die Förderung des Open Access ab, sondern bezwecke eine aus „durchschaubaren<br />

fiskalischen Motiven“ motivierte Teilhabe an den durch massive Investitionen<br />

der Wissenschaftsverlage erreichten Produktivitätsfortschritten in der Wissenschaft<br />

ohne eine angemessene Beteiligung an deren Finanzierung. Ferner bedürfe<br />

der Open Access keiner Zweitveröffentlichung, diese liefen gar nachhaltigen Open-<br />

Access-Strukturen zuwider, sie seien ein Wettbewerbsnachteil <strong>für</strong> die örtlichen Wissenschaftsverlage<br />

und würden den Bestand insbesondere geistes- und sozialwissenschaftlicher<br />

Zeitschriften gefährden. Außerdem sei der Aufbau von Repositorien<br />

kostenträchtig und nicht nachhaltig. Zudem sei die Zweitveröffentlichungspflicht europarechts-<br />

und verfassungswidrig.<br />

Die Nomos Verlagsgesellschaft (Nomos) weist darauf hin, dass es keinesfalls ausreiche,<br />

Forschungsergebnisse einfach im Internet zu veröffentlichen. Vielmehr müssten<br />

die neuen Erkenntnisse aufbereitet, systematisiert und so erschlossen werden, dass<br />

potenzielle Nutzer aufmerksam werden und der Zugang erleichtert wird. Diese essentiellen<br />

Dienstleistungen erbrächten wissenschaftliche Verlage mit der Publikation<br />

von Fachzeitschriften. Diesen Aufwand deckten die Verlage mit dem Erlös aus den<br />

Zeitschriftenabonnements ab. Bei einer Zweitveröffentlichungspflicht binnen sechs<br />

Monaten würden die Abonnementszahlen voraussichtlich sinken und der Bestand<br />

von Zeitschriften wäre gefährdet. Zur rechtlichen Seite schließt sich Nomos den Ausführungen<br />

des Börsenvereins an.<br />

Der Verlag Mohr Siebeck trägt vor, dass dem Wissenschaftsstandort eher Schaden<br />

als Nutzen zugefügt werde. Forschungs- und publikationsstarke Wissenschaftler<br />

würden abgeschreckt, nach Baden-Württemberg zu kommen. Mit dem Gesetz werde<br />

die Verhandlungsposition von Wissenschaftlern aus Baden-Württemberg geschwächt,<br />

weil sich angesehene, gar internationale Verlage voraussichtlich auf eine<br />

so kurze Frist <strong>für</strong> die Zweitveröffentlichung nicht einlassen werden. Wie Nomos weist<br />

auch Mohr Siebeck auf die mögliche Existenzgefährdung von Zeitschriften und ihrer<br />

Verlage hin.<br />

Der Springer-Verlag GmbH Heidelberg erläutert anhand seiner Geschäftsaktivitäten,<br />

dass es auch dort entgeltfreien Open Access gebe und da<strong>für</strong> keine Zweitveröffentlichung<br />

in Repositorien erforderlich sei. Die öffentliche Hand bezahle zwar oft die Forschung,<br />

aber nicht gleichzeitig die Veröffentlichung der Ergebnisse. Verlage erbrächten<br />

dabei wichtige Leistungen und Investitionen: Entwicklung von Zeitschriften-<br />

Marken, Organisation des Peer Review, Entwicklung und Vorhalten digitaler Infra-<br />

14 02 04

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