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Gesetzentwurf (Einbringungsfassung) [PDF 1.6 MB] - Ministerium für ...

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Dem wird teilweise entsprochen. Eine stimmberechtigte Beteiligung des bisherigen<br />

Hochschulrats ist auszuschließen, da die Gefahr der Selbstrekrutierung besteht.<br />

Sinnvoll ist jedoch aufgrund internen Kenntnisse und Erfahrungen eine beratende<br />

Einbeziehung des bisherigen Hochschulrats. Dies wird entsprechend vorgesehen.<br />

Die LaStuVe, die LRK-PH, der vhw und der Hochschulrat der Hochschule Ravensburg-Weingarten<br />

halten die Stimmengleichheit des MWK-Vertreters gegenüber den<br />

Senatsvertretern in der Findungskommission <strong>für</strong> problematisch.<br />

Hierzu wird bemerkt: Der Hochschulrat ist an der Schnittstelle zwischen Hochschule<br />

und Land angesiedelt. Das Land als Hochschulträger muss bei Findungsverfahren<br />

„auf Augenhöhe“ mit den vom Senat repräsentierten Hochschulmitgliedern agieren.<br />

Gegen den Senat können keine Mitglieder durchgesetzt werden (Zustimmung gemäß<br />

§ 20 Absatz 4 Satz 5).<br />

Die LRK-Universitäten hält die Position des Wissenschaftsministeriums (hälftige<br />

Stimmenzahl in Findungskommission und Zustimmung zur Liste) <strong>für</strong> sachlich und<br />

verfassungsrechtlich problematisch. Sie regt folgende Fassung von Satz 1 an: „Zur<br />

Auswahl der Mitglieder des Hochschulrats wird eine Findungskommission aus Mitgliedern<br />

des Senats, die nicht dem Rektorat angehören, Vertretern des Hochschulrats<br />

und einer Vertreterin oder einem Vertreter des Wissenschaftsministeriums gebildet;<br />

die Zahl der Mitglieder legt die Grundordnung fest.“<br />

Dem wird teilweise entsprochen. Das Wissenschaftsministerium muss als Repräsentant<br />

des Hochschulträgers gleiches Stimmgewicht in der Findungskommission haben<br />

(siehe oben). Die gesonderte Zustimmung des Wissenschaftsministeriums zur Liste<br />

entfällt jedoch.<br />

Die HAW BW empfiehlt die Beibehaltung der bisherigen Regelung zur Findung von<br />

Hochschulratsmitgliedern.<br />

Dem wird nicht entsprochen.<br />

Die Universität Ulm regt eine Reduktion der vorgesehenen Beteiligung des Wissenschaftsministeriums<br />

(Parität mit Senat in Findungskommission und Zustimmung zur<br />

Liste) an.<br />

Dem wird teilweise entsprochen. Die gesonderte Zustimmung des Wissenschaftsministeriums<br />

zur Liste entfällt.<br />

14 02 04

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