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Gesetzentwurf (Einbringungsfassung) [PDF 1.6 MB] - Ministerium für ...

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484<br />

Die Akademien weisen darauf hin, dass durch die Anpassung der Nummer 1 an die<br />

Überarbeitung des § 58 LHG nach dem Anhörungsentwurf jede Hochschulzugangsberechtigung<br />

<strong>für</strong> ein Studium an einer Akademie ausreichend ist.<br />

Dem Hinweis wird insoweit Rechnung getragen, als eine Einschränkung auf Hochschulzugangsberechtigungen<br />

erfolgt, die auch ein Studium an einer Kunsthochschule<br />

ermöglichen würden.<br />

3.9 Zu Artikel 14 (jetzt: Artikel 15) – Änderung der BerufsHZVO<br />

Die württembergische VWA bittet um Aufnahme des Abschlusses des „Kommunikationsfachwirt/-in<br />

VWA“ in die BerufsHZVO als anerkannte privatrechtlich geregelte<br />

Aufstiegsfortbildung.<br />

Dem wird nicht entsprochen. Im Gesetzgebungsverfahren erfolgen nur solche Verordnungsänderungen,<br />

die unmittelbar mit Änderungen der gesetzlichen Grundlagen<br />

erfolgen. Eine Prüfung des Vorbringens der württembergischen VWA erfolgt im<br />

Rahmen der nächsten Änderung der BerufsHZVO durch den Verordnungsgeber.<br />

3.10 Zu Artikel 18 (jetzt: Artikel 19) – Übergangsbestimmungen<br />

Zu § 8 - Transparenz<br />

Die HAW BW fordert, klarzustellen, dass erst nach Inkrafttreten dieses Gesetzes bewilligte<br />

Drittmittelprojekte in das Vorhabenregister aufgenommen werden müssen.<br />

Dem wird durch eine Ergänzung von § 41a Absatz 1 LHG entsprochen.<br />

Zu § 11 Absatz 1 - Deltaprüfung<br />

Die LRK-PH bittet in Anbetracht des notwendigen zeitlichen Vorlaufs bei der Erstellung<br />

der notwendigen Satzungsregelungen und einen Bewerbungsschluss <strong>für</strong> das<br />

Sommersemester 2015 am 15. Januar 2015 um Verschiebung der Frist um ein Semester.<br />

Dem wird entsprochen.<br />

Zu § 11 Absätze 2 und 3 - Gesellenzugang<br />

14 02 04

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