28.02.2014 Aufrufe

Gesetzentwurf (Einbringungsfassung) [PDF 1.6 MB] - Ministerium für ...

Gesetzentwurf (Einbringungsfassung) [PDF 1.6 MB] - Ministerium für ...

Gesetzentwurf (Einbringungsfassung) [PDF 1.6 MB] - Ministerium für ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

465<br />

nicht mehr erforderlich sei. Es sollte die Möglichkeit geschaffen werden, durch Organisationssatzungen<br />

der Verfassten Studierendenschaft vorzusehen, dass die studentischen<br />

Senats- und Fakultätsratsmitglieder von den entsprechenden Organen der<br />

Verfassten Studierendenschaft aus deren Mitte oder der Mitte aller Studierenden<br />

gewählt werden. Die LRK-PH regt deshalb an, nach dem ersten Halbsatz des § 65a<br />

Absatz 3 Satz 7 folgenden Halbsatz einzufügen: „Die Organisationssatzung kann<br />

auch vorsehen, dass die studentischen Senats- und Fakultätsratsmitglieder von den<br />

entsprechenden Organen der Verfassten Studierendenschaft aus deren Mitte oder<br />

der Mitte aller Studierenden gewählt werden;“. Darüber hinaus regt die LRK-PH an,<br />

in § 19 Absatz 2 Nummer 2 und § 25 Absatz 2 Nummer 2 eine Regelung aufzunehmen,<br />

nach der die Grundordnung ein entsprechendes Wahlsystem vorsehen kann.<br />

Dieses Thema ist nicht Gegenstand des Gesetzgebungsverfahrens. Es soll zunächst<br />

abgewartet werden, wie sich die im Jahr 2012 in Kraft getretenen Regelungen zur<br />

Verfassten Studierendenschaft bewähren.<br />

Zu § 65b Absatz 2<br />

Die LaStuVe ist der Auffassung, die Bestellung eines Haushaltsbeauftragten sollte<br />

nicht zwingend vorgegeben werden. Die Entscheidung hierüber solle der Studierendenschaft<br />

in Absprache mit der Hochschulverwaltung überlassen bleiben.<br />

Dieses Thema ist nicht Gegenstand des Gesetzgebungsverfahrens. Es soll zunächst<br />

abgewartet werden, wie sich die im Jahr 2012 in Kraft getretenen Regelungen zur<br />

Verfassten Studierendenschaft bewähren.<br />

Zu § 65c Absatz 1 Satz 1<br />

Die DHBW regt an, Absatz 1 Satz 1 dahingehend zu ändern, dass statt „Betriebe der<br />

Wirtschaft“ „rechtsfähige Unternehmen“ gesetzt wird.<br />

Dem wird nicht entsprochen. Es sollen sich auch Betriebe, die in der Form des Einzelkaufmanns<br />

oder als nicht-rechtsfähige Personengesellschaft geführt werden (zum<br />

Beispiel BGB-Gesellschaft, OHG, KG), an der DHBW-Ausbildung beteiligen können.<br />

Zu § 65c Absatz 1 Satz 2<br />

14 02 04

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!