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Gesetzentwurf (Einbringungsfassung) [PDF 1.6 MB] - Ministerium für ...

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186<br />

II.<br />

Einzelbegründung<br />

Zu Artikel 1 (Landeshochschulgesetz)<br />

Zu § 1<br />

Zu Absatz 1<br />

Folgeänderung zu Absatz 2 Nummer 6, Absatz 3 und § 72a.<br />

Zu Absatz 2<br />

Zu Nummer 2<br />

Die Pädagogischen Hochschulen in Baden-Württemberg haben seit ihrer Gründung<br />

im Jahr 1957 eine grundlegende Wandlung von Lehrerbildungsstätten hin zu bildungswissenschaftlichen<br />

Hochschulen universitären Profils mit Promotions- und Habilitationsrecht<br />

erfahren; dies soll die neue Passage im Gesetz insbesondere <strong>für</strong> die<br />

überregionale Wahrnehmung dieser Hochschulart auch augenfällig zum Ausdruck<br />

bringen. Gleichzeitig wird der Name „Pädagogische Hochschule“ beibehalten, weil<br />

sich mit ihm mittlerweile die profilierte Lehrerbildung Baden-Württembergs verbindet.<br />

Die gesonderte Erwähnung der Fakultät Sonderpädagogik der Pädagogischen<br />

Hochschule Ludwigsburg im Gesetz ist nicht erforderlich und kann entfallen. Auch<br />

bei den anderen Hochschulen werden Fakultäten nicht gesondert erwähnt. Eine Entscheidung<br />

zur Auflösung oder Verlagerung ist mit der Gesetzesänderung nicht unmittelbar<br />

verbunden. Der Ministerrat hat jedoch mit Beschluss vom 19. März 2013 der<br />

Zusammenführung der Fakultät <strong>für</strong> Sonderpädagogik der Pädagogischen Hochschule<br />

Ludwigsburg durch Umzug der Außenstelle Reutlingen auf den Campus Ludwigsburg<br />

zugestimmt. Der Umzug soll bis zum Wintersemester 2015/2016 abgeschlossen<br />

sein.<br />

Zu Nummern 4 und 6<br />

Mit dem Gesetz vom 15. Juni 2010 (GBl. S. 422) wurde in § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummern<br />

4 und 6 geregelt, dass die im Gesetz im Einzelnen genannten Fachhochschulen<br />

„Hochschulen <strong>für</strong> angewandte Wissenschaften“ sind. Die Hochschulgattung<br />

„Fachhochschule“ wurde jedoch beibehalten. Mit der vorliegenden Gesetzesänderung<br />

wird nun auch die Hochschulgattung „Fachhochschulen“ in „Hochschulen <strong>für</strong><br />

14 02 04

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