28.02.2014 Aufrufe

Gesetzentwurf (Einbringungsfassung) [PDF 1.6 MB] - Ministerium für ...

Gesetzentwurf (Einbringungsfassung) [PDF 1.6 MB] - Ministerium für ...

Gesetzentwurf (Einbringungsfassung) [PDF 1.6 MB] - Ministerium für ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

470<br />

le Akkreditierungsagentur ermöglich werden sollte. Durch die Beschränkung auf nationale<br />

Akkreditierungseinrichtungen würden möglicherweise führende internationale<br />

Akkreditierungseinrichtungen ausgeschlossen, die höhere Qualitätsstandards als<br />

nationale Einrichtungen setzten.<br />

Der Vorschlag wird nicht aufgegriffen. Der Begriff der „führenden internationalen Akkreditierungseinrichtung“<br />

ist zu unbestimmt und würde die Handhabung der Vorschrift<br />

erheblich erschweren, da in jedem Einzelfall zunächst zu prüfen wäre, ob die betreffende<br />

Akkreditierungseinrichtung bei ihrer Prüfung einen mit nationalen Akkreditierungseinrichtungen<br />

vergleichbaren Qualitätsmaßstab ansetzt.<br />

3.2 Zu Artikel 4 – Änderung des Studentenwerksgesetzes<br />

Allgemein / Vorbemerkung<br />

Die LaStuVe fordert eine umfassende Änderung des Studentenwerksgesetzes, da<br />

dem Sozialauftrag eine strenge unternehmerische Orientierung entgegenstehe und<br />

im Vergleich zu den meisten anderen Bundesländern baden-württembergische Studierende<br />

besonderes wenig Mitbestimmungsrechte hätten. Darüber hinaus müsse<br />

die operative Autonomie der Geschäftsführung eingeschränkt werden.<br />

Eine Vielzahl der Vorschläge sind nicht Gegenstand dieses Gesetzgebungsverfahrens<br />

und werden daher nicht aufgegriffen. Eine inhaltliche Stellungnahme erfolgt nur<br />

insoweit als die Vorschläge Änderungen betreffen, die durch diesen <strong>Gesetzentwurf</strong><br />

erfolgt sind.<br />

Die Arbeitsgemeinschaft der baden-württembergischen Studentenwerke (AG Stuwe)<br />

spricht sich gegen eine Umbenennung in „Studierendenwerke“ aus. Dies verursache<br />

Kosten und der Nutzen sei fraglich. Bei internationalen Studenten sei der englische<br />

Begriff „student“ weltweit geläufig. Auch das Wort Vertretungsversammlung sei selbst<br />

im deutschen Sprachraum nicht geläufig. Die AG Stuwe spricht sich <strong>für</strong> eine Beibehaltung<br />

der Begrifflichkeit „Vertreterversammlung“ oder eine Umbenennung in „Studentenwerkskonvent“<br />

aus.<br />

Der Vorschlag wurde nicht aufgegriffen. Es wird eine geschlechterneutrale Sprache<br />

in allen gesetzlichen Regelungen angestrebt. Hiervon sollte auch im Bereich der<br />

Studentenwerke keine Ausnahme gemacht werden.<br />

Zu § 5 Absatz 2<br />

14 02 04

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!