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Gesetzentwurf (Einbringungsfassung) [PDF 1.6 MB] - Ministerium für ...

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hang die Aufgabenbeschreibung, das Promotionsrecht und die Einstellungsvoraussetzungen<br />

<strong>für</strong> Professorinnen und Professoren an.<br />

Hierzu wird bemerkt: Der <strong>Gesetzentwurf</strong> greift die Anliegen der Hochschulen an vielen<br />

Stellen auf, z.B. durch den Verzicht auf zusätzliche obligatorische Ausschüsse<br />

des Hochschulrats, den Verzicht auf einen Wahlvorsitz des Senats bei gleichzeitiger<br />

Einführung zusätzlicher Instrumentarien zur Stärkung des Miteinander von Rektorat<br />

und Senat sowie den Verzicht auf eine obligatorische Orientierungsprüfung. Die Regelungen<br />

zum Open Access wurden durchgreifend überarbeitet. Die Aufgabenbeschreibung<br />

der Pädagogischen Hochschulen wurde angepasst. Ein Zugang von Verbünden<br />

der Hochschulen <strong>für</strong> angewandte Wissenschaften zu einem befristeten und<br />

thematisch begrenzten Promotionsrecht wird über die Experimentierklausel ermöglicht.<br />

Darüber hinaus wurde aufgrund der Anregungen aus der Hochschulpraxis eine ganze<br />

Reihe von Einzelregelungen überarbeitet. Hierzu und hinsichtlich der Kritik an weiteren<br />

Einzelregelungen wird auf Abschnitt III.3. verwiesen.<br />

2.1.2 Private Hochschulen<br />

Die privaten Hochschulen begrüßen, dass der <strong>Gesetzentwurf</strong> einige ihrer zentralen<br />

Anliegen, wie die Stärkung der Vielfalt der Hochschullandschaft und die damit verbundene<br />

Stärkung der Profilbildung, die Gestaltung eines fairen, unbürokratischen<br />

Hochschulzugangs sowie die Erhöhung der Durchlässigkeit zwischen beruflicher und<br />

akademischer Bildung umsetzt. Kritisch sehen sie die Abkehr von Leitbild der „unternehmerischen<br />

Hochschule“ und die damit verbundene Neujustierung der Leitungsstrukturen.<br />

Sie weisen auf den besonderen Charakter und die besonderen Rahmenbedingungen<br />

der privaten Hochschulen im Unterschied zu den staatlichen Hochschulen<br />

hin, die sich aus ihrer Sicht auch in der Gewährung eines größeren gesetzlichen<br />

Handlungsspielraums widerspiegeln müssten.<br />

Hierzu und hinsichtlich der Kritik an Einzelregelungen wird auf Abschnitt III.3. verwiesen.<br />

2.2 Die Kirchen<br />

Die Kirchen begrüßen die Öffnung des Studiums <strong>für</strong> Geduldete und Asylantragstellerinnen<br />

und -antragsteller. Außerdem nehmen sie zur Differenzierung von Hochschulen<br />

in freier Trägerschaft in kirchliche und private Hochschulen Stellung.<br />

14 02 04

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