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Gesetzentwurf (Einbringungsfassung) [PDF 1.6 MB] - Ministerium für ...

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Zu § 46 Absatz 5 Satz 1 Halbsatz 2<br />

Die LaStuVe lehnt die Ergänzung in Satz 1 Halbsatz 2 ab, da interne Gutachten<br />

„tendenziell zu mehr Hausberufungen“ führen würde.<br />

Die Be<strong>für</strong>chtungen der LaStuVe werden nicht geteilt, außerdem handelt es sich, wie<br />

der Begründung zu Absatz 5 zu entnehmen ist, um eine Klarstellung.<br />

Zu § 46 Absatz 6<br />

Die LRK-PH schlägt vor, die Regelung des § 46 Absatz 6 Sätze 1 und 2 neu zu fassen<br />

und in § 31 Absatz 5 zu überführen, da Lehrtätigkeit in der Weiterbildung nicht<br />

nur durch Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, sondern vom gesamten Lehrpersonal<br />

wahrgenommen würde.<br />

Dem wird nicht entsprochen. In der Praxis könnte die Situation eintreten, dass die<br />

grundständige Lehre gefährdet würde.<br />

Zu § 46<br />

Der Wissenschaftsrat hält - im Hinblick auf die Weiterentwicklung des Profils der<br />

Fachhochschulen und mit Bezug auf seine „Empfehlungen zur Rolle der Fachhochschulen<br />

im Hochschulsystem“ - die Einrichtung von Professuren mit Schwerpunkt in<br />

der Forschung (mit einer Lehrverpflichtung von 9 SWS) <strong>für</strong> ein „geeignetes Instrument<br />

zur Stärkung der Forschung an Fachhochschulen durch eine Differenzierung<br />

der Personalstruktur“. Zudem könnten Profilbildungsprozesse an Fachhochschulen<br />

auch durch sogenannte „Merian-Professuren“ erreicht werden, vgl. Empfehlungen<br />

des Wissenschaftsrats „Perspektiven des deutschen Wissenschaftssystems“, S. 63.<br />

Zu § 47 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2<br />

Die DHBW begrüßt die Regelung.<br />

Die LRK-Universitäten schlägt vor, nach dem Wort „Ausbildung“ das Wort „oder“<br />

durch das Wort „und“ zu ersetzen. Die LaStuVe begrüßt die Berücksichtigung der<br />

besonderen pädagogischen Eignung bei der Einstellung, beanstandet aber, dass die<br />

„Teilnahme an Fortbildungen“ der „Erfahrung in Lehre und Ausbildung“ gleichwertig<br />

gegenüber gestellt werde. Nach dem Vorschlag der LRK-Universitäten soll außer-<br />

14 02 04

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