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Gesetzentwurf (Einbringungsfassung) [PDF 1.6 MB] - Ministerium für ...

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Zu Artikel 15 (Änderung der Berufstätigenhochschulzugangsverordnung)<br />

Folgeänderungen aus der Neufassung des Hochschulzugangs (LHG).<br />

Zu Artikel 16 (Änderung der Verordnung des Justizministeriums über die Ausbildung<br />

und Prüfung der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger)<br />

Folgeänderungen aus der Neufassung des Hochschulzugangs (LHG).<br />

Zu Artikel 17 (Änderung der Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung)<br />

Redaktionelle Folgeänderung zu dem neuen § 35 LHG.<br />

Zu Artikel 18 (Neubekanntmachung)<br />

Das Wissenschaftsministerium wird ermächtigt, die genannten Gesetze und Verordnungen<br />

neu bekannt zu machen.<br />

Zu Artikel 19 (Übergangbestimmungen)<br />

Zu § 1 - Findung von hauptamtlichen Rektoratsmitgliedern und Hochschulratsmitgliedern;<br />

Anpassung von Grundordnungen; Wahlen von Gremien und Organen; Erlass<br />

und Anpassung von Satzungen<br />

Zu Absatz 1<br />

Im Hinblick auf laufende Verfahren zur Wahl hauptamtlicher Rektoratsmitglieder und<br />

zur Findung von Hochschulratsmitgliedern ordnet die Norm an, dass solche Verfahren<br />

nach altem Recht zu Ende geführt werden.<br />

Zu Absatz 2<br />

Nach den in Absatz 2 genannten LHG-Vorschriften sind die Hochschulen gehalten,<br />

Änderungen oder Anpassungen ihrer Grundordnungen vorzunehmen; die Übergangsvorschrift<br />

setzt ihnen da<strong>für</strong> eine Frist bis zum 31. März 2015. Da einige Änderungen<br />

Grundlage <strong>für</strong> Entscheidungen sind, ist es empfehlenswert, diese Änderungen<br />

sogleich nach Inkrafttreten des Gesetzes einzuleiten.<br />

14 02 04

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