28.02.2014 Aufrufe

Gesetzentwurf (Einbringungsfassung) [PDF 1.6 MB] - Ministerium für ...

Gesetzentwurf (Einbringungsfassung) [PDF 1.6 MB] - Ministerium für ...

Gesetzentwurf (Einbringungsfassung) [PDF 1.6 MB] - Ministerium für ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

413<br />

Dem wird nicht entsprochen. Aus den Vorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen<br />

lässt sich keine weitergehende oder verbindlichere Beteiligung des Personals der<br />

Hochschulen <strong>für</strong> angewandte Wissenschaften ableiten. Soweit danach die individuellen<br />

Promotionsstudien in einer Vereinbarung mit Betreuerinnen oder Betreuern, die<br />

einer Fachhochschule angehören, festgelegt werden, wird dies durch § 38 Absatz 5<br />

Satz 3 Ziffer 2 in Verbindung mit Absatz 6 ermöglicht.<br />

Die Konferenz der Dekane der Medizinischen Fakultäten Baden-Württemberg sieht<br />

die Betreuungs- und Prüfungsberechtigung von Hochschullehrern <strong>für</strong> angewandte<br />

Wissenschaften bereits in § 38 Absatz 4 geregelt. Es sei unklar, welche „gleichen<br />

Rechte und Pflichten“ in Absatz 6 gemeint seien.<br />

Diese Ansicht wird nicht geteilt. § 38 Absatz 4 Satz 3 verpflichtet die Hochschulen<br />

lediglich zum Erlass einer Kann-Regelung in der Promotionsordnung. Er trifft keine<br />

Aussage dazu, welcher Umfang <strong>für</strong> die Betreuung durch eine Professorin oder einen<br />

Professor der Hochschulen <strong>für</strong> angewandte Wissenschaften vorzusehen ist beziehungsweise<br />

welche Prüfungsteile diese übernehmen. § 38 Absatz 6 sieht hier<strong>für</strong> in<br />

der Regel eine gleichberechtigte Beteiligung vor.<br />

Zu § 38 Absatz 7<br />

Der DHV sieht den Promovierendenkonvent als sinnvolle Einrichtung an. Die Einrichtung<br />

des Konvents wird vom VPH begrüßt.<br />

Nach Ansicht der LRK-Universitäten führt der Promovierendenkonvent zu deutlich<br />

mehr Bürokratie. Sie hält den Konvent <strong>für</strong> unzweckmäßig, weil er bei großen Universitäten<br />

aus bis zu mehreren Tausend Mitgliedern bestehen würde. Sie plädiert daher<br />

<strong>für</strong> ein Delegiertensystem, bei dem die Fakultäten eine oder mehrere Doktoranden in<br />

ein Gremium entsenden, das die Interessen der Gruppe gegenüber der Universität<br />

vertritt.<br />

Die Konferenz der Dekane der Medizinischen Fakultäten Baden-Württemberg begrüßt<br />

es grundsätzlich, dass die Promovierenden stärker in das universitäre Geschehen<br />

eingebunden werden. Es sei aber unklar, ob es sich um ein Gremium auf Fakultäts-<br />

oder auf Universitätsebene handeln soll und ob der Konvent das geeignete Forum<br />

sei, da er nicht in den Universitätsgremien vertreten sei.<br />

Dem wird teilweise entsprochen. Den Hochschulen wird überlassen, ob sie einen<br />

Konvent auf zentraler Ebene oder auf der Ebene der Fakultäten einrichten wollen.<br />

14 02 04

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!