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Gesetzentwurf (Einbringungsfassung) [PDF 1.6 MB] - Ministerium für ...

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299<br />

Hierzu und hinsichtlich der Kritik an Einzelregelungen wird auf Abschnitt III.3. verwiesen.<br />

Die Deutsche Gesellschaft <strong>für</strong> wissenschaftliche Weiterbildung und Fernstudium e.V.<br />

(DGWF) begrüßt die gesetzlichen Verankerung des berufsbegleitenden weiterbildenden<br />

Bachelors und sieht darin die zukunftsfähigen Rahmenbedingungen <strong>für</strong> unterschiedliche<br />

Studienbiographien.<br />

Hierzu und hinsichtlich der Kritik an Einzelregelungen wird auf Abschnitt III.3. verwiesen.<br />

Die Landesvertretung Akademischer Mittelbau (LAM-BW) begrüßt, dass sich die<br />

Landesregierung mit dem <strong>Gesetzentwurf</strong> um eine zeitgemäße Gestaltung der Regelungen<br />

in den verschiedenen Hochschulformen bemüht. Die Prinzipien der Hochschulautonomie,<br />

der Wissenschaftsfreiheit, der Beteiligung der Hochschulmitglieder<br />

und die Abkehr vom Leitbild der „unternehmerischen Hochschule“ werden begrüßt.<br />

Die LAM-BW legt Vorschläge zur Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen des<br />

wissenschaftlichen Dienstes vor. Die Aufnahme der Möglichkeiten eines Tenure-<br />

Track-Verfahrens <strong>für</strong> Nachwuchswissenschaftler wird begrüßt.<br />

Hierzu und hinsichtlich der Kritik an Einzelregelungen wird auf Abschnitt III.3. verwiesen.<br />

2.11 Wirtschaftsverbände<br />

Der Baden-Württembergische Industrie und Handelskammertag (IHKT) begrüßt ausdrücklich<br />

die Einführung des weiterbildenden Bachelor. Er äußert sich kritisch zu einzelnen<br />

Regelungen im Rahmen der Neujustierung der Leitungsstrukturen (Regelungen<br />

zur Auswahl und Abwahl der Hochschulratsmitglieder, starre Frauenquote beim<br />

Hochschulrat, Wahl des Rektors), wobei der Grundkonzeption des Hochschulrats<br />

auch nach der Neufassung im Grundsatz zugestimmt wird. Kritisch gesehen werden<br />

auch die Neuregelungen zur wirtschaftlichen Betätigung von Hochschulen. Ausdrücklich<br />

begrüßt wird hingegen die Einführung des weiterbildenden Bachelor.<br />

Hierzu wird bemerkt: Bei den Verfahren zur Wahl der hauptamtlichen Vorstandsmitglieder<br />

und zur Wahl der Hochschulratsmitglieder wurden im <strong>Gesetzentwurf</strong> aufgrund<br />

des Anhörungsergebnisses Veränderungen vorgenommen. Dies gilt auch <strong>für</strong> die Regelungen<br />

zur unternehmerischen Betätigung der Hochschulen.<br />

14 02 04

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