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Gesetzentwurf (Einbringungsfassung) [PDF 1.6 MB] - Ministerium für ...

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156<br />

c) In Absatz 6 Satz 3 werden nach dem Wort „entscheidet“ die Wörter „die<br />

oder“ eingefügt.<br />

13. § 8 wird wie folgt geändert:<br />

a) Absatz 2 wird wie folgt geändert:<br />

aa) In Buchstabe a werden nach dem Wort „hauptberuflichen“ die Wörter<br />

„Rektorats- oder“ und nach den Wörtern „Studienakademien und“ die<br />

Wörter „die Direktorin als Geschäftsführerin oder“ eingefügt und die<br />

Wörter „die Verwaltungsdirektoren“ durch die Wörter „die Verwaltungsdirektorinnen<br />

und Verwaltungsdirektoren“, die Wörter „die Rektoren“<br />

durch die Wörter „die Rektorinnen und Rektoren“ und das<br />

Wort „Leiter“ durch die Wörter „Leiterinnen und Leiter“ ersetzt.<br />

bb) In Buchstabe b Satz 2 werden nach den Wörtern „Hochschulen die“<br />

die Wörter „Hochschullehrerinnen und“ und nach dem Wort „tätigen“<br />

die Wörter „Professorinnen und“ eingefügt.<br />

b) In Absatz 3 Satz 1 werden das Wort „Buchst.“ durch das Wort „Buchstabe“<br />

ersetzt und nach dem Wort „genannten“ die Wörter „Vertreterinnen oder“<br />

sowie nach den Wörtern „Lehrkraft und“ die Wörter „eine oder“ eingefügt.<br />

14. § 9 wird wie folgt geändert:<br />

a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:<br />

„(1) Die Lehrkräfte werden vom Senat gewählt. Die Studierenden sind<br />

hierbei nicht wahlberechtigt. Die Studierenden werden vom legislativen<br />

Organ der Verfassten Studierendenschaft der jeweiligen Hochschule gewählt.<br />

Für den Fall der Verhinderung eines gewählten Mitglieds der Vertretungsversammlung<br />

ist je eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu<br />

wählen.“<br />

b) Absatz 2 Sätze 2 und 3 werden wie folgt gefasst:<br />

14 02 04

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