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Gesetzentwurf (Einbringungsfassung) [PDF 1.6 MB] - Ministerium für ...

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Die HAW BW bezweifelt, dass die flächendeckende Errichtung institutioneller Repositorien<br />

gemäß § 28 Absatz 3 zum derzeitigen Zeitpunkt sinnvoll ist, da ein Trend zu<br />

fachspezifischen Open-Access-Repositorien bestehe. Mittelfristig könnten nutzlose<br />

Aufwendungen entstehen. Es wird auch auf die hohen Kosten hingewiesen, die dadurch<br />

bei den Hochschulen verursacht würden. Die Hochschulen würden <strong>für</strong> die Errichtung<br />

und den dauerhaften Betrieb personelle und finanzielle Ressourcen benötigen.<br />

Weiterhin wird um Klarstellung gebeten, dass die Hochschule den Anspruch auf<br />

Veröffentlichung im Repositorium durch Satzung (Verwaltungs-/Benutzungsordnung)<br />

beschränken kann, um zum Beispiel die Einhaltung von Qualitätskriterien sicherzustellen.<br />

Die HAW BW regt ferner an, eine Satzungsermächtigung <strong>für</strong> Detailregelungen<br />

zur Nutzung der Repositorien aufzunehmen.<br />

Die Allianz der Wissenschaftsorganisationen gibt zu bedenken, dass der Aufbau von<br />

Repositorien von unterschiedlichen Faktoren abhängt und sich die Nutzung dieser<br />

Infrastrukturen fachspezifisch deutlich unterscheidet, und regt an, § 28 Absatz 3 so<br />

zu fassen, dass das Engagement der Hochschulen in diesem Prozess abstrakt zu<br />

deren Aufgabe erklärt wird. Auch wenn die Allianz den Ausbau der Repositorien-<br />

Infrastruktur ausdrücklich begrüße, plädiere sie gleichzeitig da<strong>für</strong>, dass die <strong>für</strong> die<br />

Realisierung und Pflege der Repositorien erforderlichen Mittel nicht zu Lasten von<br />

Forschung und Lehre selbst gehen dürfen.<br />

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels ist der Ansicht, dass der Aufbau und<br />

die Bewirtschaftung von Repositorien <strong>für</strong> die Zweitveröffentlichung wissenschaftlicher<br />

Beiträge, die durch die geplanten Informationszentren der Hochschulen gemäß § 28<br />

Absatz 3 angeboten werden sollen, das bestehende Publikationssystem mit substanziellen<br />

Zusatzkosten belasten würden.<br />

Das Aktionsbündnis „Urheberrecht <strong>für</strong> Bildung und Wissenschaft“ ist der Auffassung,<br />

dass die Regelung des § 28 Absatz 3 die Gefahr birgt, sich als zu unflexibel <strong>für</strong> die<br />

sich schnell entwickelnde Technik zu erweisen. Die Beteiligung der Hochschulen an<br />

Aufbau, Betrieb und der Finanzierung der benötigten Informationsinfrastrukturen sei<br />

wichtiger als der Betrieb eines institutionellen Repositoriums. Die Entscheidung <strong>für</strong><br />

die passende Infrastruktur solle den Hochschulen individuell überlassen bleiben.<br />

Zu diesen Stellungnahmen wird bemerkt: Den Einwänden wird durch eine Neufassung<br />

des § 28 Absatz 3 teilweise Rechnung getragen.<br />

Zu § 29 Absatz 1 Satz 1<br />

14 02 04

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