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Gesetzentwurf (Einbringungsfassung) [PDF 1.6 MB] - Ministerium für ...

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Entgelt <strong>für</strong> die Inanspruchnahme von Personal, Sachmitteln und Einrichtungen zufließen,<br />

stehen der Hochschule <strong>für</strong> die Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung.<br />

(5) Bei Durchführung eines Vorhabens im Auftrag von Dritten müssen die Drittmittel<br />

entstehende unmittelbare Kosten sowie die Verwaltungskosten nach § 2 Absatz 6<br />

des Landesgebührengesetzes decken. Bei einem überwiegenden Interesse der<br />

Hochschule an der Durchführung des Forschungsauftrags kann der Kostenersatz<br />

ermäßigt, in besonderen Ausnahmefällen von ihm abgesehen werden. Werden bei<br />

der Durchführung eines Vorhabens im Auftrag von Dritten Leistungen erbracht, die<br />

auch gewerblich angeboten werden, so müssen die Drittmittel <strong>für</strong> diese Leistungen<br />

entsprechend der im gewerblichen Bereich üblichen Entgelte bemessen sein.<br />

(6) Die Vorschriften über die Ausübung von Nebentätigkeiten bleiben unberührt.<br />

(7) Die Absätze 1 bis 6 gelten <strong>für</strong> Entwicklungsvorhaben im Rahmen angewandter<br />

Forschung sowie <strong>für</strong> künstlerische Entwicklungsvorhaben sinngemäß.<br />

§ 41a<br />

Transparenz der Drittmittelforschung<br />

(1) Die Hochschule und die beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler<br />

stellen <strong>für</strong> bewilligte Forschungsvorhaben aus Drittmitteln im Sinne des § 41 und der<br />

dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften und Anwendungshinweise Transparenz<br />

nach Maßgabe der folgenden Vorschriften sicher.<br />

(2) Die Hochschule richtet ein Register ein, in dem die Forschungsvorhaben nach<br />

Absatz 1 erfasst werden (Vorhabenregister). Im Vorhabenregister sind folgende Daten<br />

zu verzeichnen:<br />

1. Bezeichnung des Forschungsvorhabens,<br />

2. Name der beteiligten Einrichtungen in der Hochschule (Fakultät, Institut), bei der<br />

DHBW auch die dualen Kooperationspartner,<br />

3. Name der Projektleitenden,<br />

4. Fachgebiet und beteiligte Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer,<br />

5. Kurzbeschreibung des Projekts,<br />

6. Projektdauer oder Projektlaufzeit,<br />

7. Höhe der Drittmittel, in der Regel pro Jahr,<br />

8. Benennung der Drittmittelgeber, getrennt nach öffentlichen und privaten Drittmittelgebern,<br />

14 02 04

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