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Gesetzentwurf (Einbringungsfassung) [PDF 1.6 MB] - Ministerium für ...

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395<br />

Die Konferenz der Dekane der Medizinischen Fakultäten Baden-Württemberg regt<br />

an, Nummer 8 dahingehend zu ergänzen, dass zusätzlich zu den praktischen Tätigkeiten<br />

auch die praktischen Fähigkeiten aufgeführt werden.<br />

Dem Vorschlag wird nicht entsprochen. Der Katalog der Regelungen, die in einer<br />

Prüfungsordnung geregelt werden, ist nicht abschließend („insbesondere“).<br />

Zu § 32 Absatz 4 Satz 1 - ergänzend<br />

Die HAW BW regt an, in den Katalog der zwingenden Regelungen einer Prüfungsordnung<br />

folgende weitere Nummer aufzunehmen: „die Ausgestaltung des Teilzeitstudiums“.<br />

Dem Vorschlag wird als zwingende Regelung nicht entsprochen. Es wurde aber eine<br />

Satzungsermächtigung in § 30 Absatz 3 Satz 2 als Kann-Regelung aufgenommen.<br />

Zu § 32 Absatz 5<br />

Die LRK-Universitäten, die Universität Freiburg, die Universität Heidelberg, die HAW<br />

BW, die LaStuVe, der vhw, der hlb, der BBW und Juso BW sprechen sich gegen die<br />

Orientierungsprüfung und das Beratungsgespräch aus. Sie regen an, die Regelung<br />

der Orientierungsprüfung nochmals zu überdenken, da das verpflichtende Beratungsgespräch<br />

mit viel Personalaufwand und finanziellen Ressourcen verbunden sei.<br />

Ein Mehrwert werde darin <strong>für</strong> die Studierenden nicht gesehen, weil diese sich auch<br />

jetzt bereits beraten lassen könnten. Entsprechende Bedenken wurden auch über<br />

das Beteiligungsportal vorgebracht. Die Universität Freiburg, die HAW BW, der vhw<br />

und der hlb weisen darauf hin, dass die Orientierungsprüfung <strong>für</strong> modularisierte Studiengänge<br />

nicht gedacht, sondern ursprünglich <strong>für</strong> nicht modularisierte Studiengänge<br />

eingeführt worden sei. Die HAW BW weist zusätzlich darauf hin, dass die Regelung<br />

in § 32 Absatz 6 in Verbindung mit der Ermächtigung, die Fristen von Wiederholungsversuchen<br />

zu regeln, völlig ausreichend sei, um Studierenden frühzeitig Rückmeldung<br />

zu geben.<br />

Die LRK-Universitäten und die HAW BW bitten hilfsweise um Aufnahme der folgenden<br />

Formulierung: „Werden diese Prüfungsleistungen nicht bestanden oder nicht<br />

innerhalb der vorgesehenen Zeit erbracht, bietet die Hochschulen ein Beratungsgespräch<br />

an;“. Die Universität Ulm schlägt vor, die Regelung dahingehend zu ergänzen,<br />

dass den Studierenden nach erstem Nichtbestehen ein Beratungsgespräch angeboten<br />

und die Hochschule aus der Pflicht genommen werde, wenn Studierende<br />

14 02 04

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