28.02.2014 Aufrufe

Gesetzentwurf (Einbringungsfassung) [PDF 1.6 MB] - Ministerium für ...

Gesetzentwurf (Einbringungsfassung) [PDF 1.6 MB] - Ministerium für ...

Gesetzentwurf (Einbringungsfassung) [PDF 1.6 MB] - Ministerium für ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

480<br />

schwere den Zugang zur Hochschule insbesondere <strong>für</strong> Bewerber mit einer beruflichen<br />

Qualifikation erheblich.<br />

Dem wird entsprochen. Es verbleibt bei der bisherigen „Kann-Regelung“ und es wird<br />

auch wieder eine (erhöhte) Obergrenze eingeführt.<br />

Juso BW fordert, dass die Deltaprüfungen gebührenfrei angeboten werden.<br />

Dem wird nicht entsprochen. Der Regierungsentwurf sieht vor, dass die Hochschulen<br />

Gebühren erheben können. Die Prüfungen sind mit einem erheblichen Aufwand verbunden,<br />

der es rechtfertigt, den Hochschulen diese Möglichkeit zu eröffnen. Darüber<br />

hinaus wird die Höhe begrenzt. Zudem wird mit Bestehen der Prüfung eine Möglichkeit<br />

eröffnet, an allen Hochschularten jedes Fach zu studieren.<br />

Zu § 16 Absatz 3<br />

Die LRK-Universitäten sowie die Universitäten Freiburg und Heidelberg lehnen eine<br />

kostendeckende Gebührenpflicht <strong>für</strong> Studierfähigkeitstests und Auswahlgespräche<br />

im Rahmen von Aufnahmeprüfungen und Auswahlverfahren vor dem Hintergrund der<br />

üblichen Mehrfachbewerbungen ab. Die Kunstakademien Karlsruhe und Stuttgart<br />

sowie die HfG Karlsruhe lehnen die Einführung von verpflichtenden Bewerbungsgebühren<br />

ab. Eine solche Gebühr sei kontraproduktiv. Seit Jahren seien die Hochschulen<br />

bemüht, Studierende aus anderen Bundesländern und Ländern anzuwerben, um<br />

die künstlerische Szene im Land vielfältiger zu gestalten. Durch die verpflichtenden<br />

Gebühren wäre die Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt. Die LaStuVe, die IG Metall,<br />

das DSW und die GEW wenden sich sowohl gegen die Einführung einer Gebührenpflicht<br />

als auch gegen die Anhebung der Obergrenze auf 100 Euro. Dies errichte<br />

Hürden <strong>für</strong> den Zugang an die Hochschulen, statt sie <strong>für</strong> weitere Kreise zu öffnen.<br />

Finanziell schwächere Studienbewerber werde die Gebührenpflicht bei der Auswahl<br />

ihres Studiums abschrecken oder einschränken. Ähnliche Einwände werden auch in<br />

verschiedenen Beiträgen im Beteiligungsportal vorgetragen.<br />

Den Vorschlägen wird teilweise entsprochen. Es verbleibt bei der bisherigen „Kann-<br />

Regelung“. Bei den 100 Euro handelt es sich lediglich um eine Obergrenze, bis zu<br />

welcher Gebühren erhoben werden können. Die Anhebung dieser Obergrenze ist<br />

gerechtfertigt, da der bisherige Höchstbetrag von 50 Euro nicht annähernd kostendeckend<br />

war. Insbesondere mit Blick auf den Test <strong>für</strong> medizinische Studiengänge, der<br />

bei Mehrfachbewerbungen an allen baden-württembergischen Hochschulen anerkannt<br />

wird, ist die Anhebung geboten und entspricht dem Niveau in anderen Län-<br />

14 02 04

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!