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Gesetzentwurf (Einbringungsfassung) [PDF 1.6 MB] - Ministerium für ...

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173<br />

satz 3 Sätze 3 bis 5 LHG in der nach Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Fassung<br />

findet Anwendung.<br />

(6) In Ausnahmefällen kann das Wissenschaftsministerium die in den Absätzen 1<br />

bis 5 geregelten Fristen auf Antrag verlängern. Die Pflichten aus § 72a Absätze 5<br />

und 6 Satz 1 LHG in der nach Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Fassung bleiben<br />

von diesen Übergangsbestimmungen unberührt.<br />

Artikel 20<br />

Inkrafttreten; Außerkrafttreten<br />

Artikel 2 Nummer 3 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2011 in Kraft. Im Übrigen tritt dieses<br />

Gesetz am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung<br />

des Wissenschaftsministeriums über den Zugang beruflich Qualifizierter zu einem<br />

Studium vom 24. Juni 2010 (GBl. S. 489) außer Kraft.<br />

Stuttgart, den<br />

Die Regierung des Landes Baden-Württemberg:<br />

14 02 04

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