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Gesetzentwurf (Einbringungsfassung) [PDF 1.6 MB] - Ministerium für ...

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Folgeänderungen aus der Neufassung des Hochschulzugangs (LHG).<br />

Zu Nummer 3 - § 22 Absatz 5<br />

Die Regelung ermöglicht die Ausgestaltung des Aufstiegs durch solche Qualifizierungsmaßnahmen,<br />

die über ein Studium an Hochschulen <strong>für</strong> den öffentlichen Dienst<br />

erfolgen.<br />

Zu Artikel 3 (Änderung des Landesbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg)<br />

Zu Nummern 1 und 2 - § 24 Nummer 3, § 27 Absatz 2 Nummer 3, § 39 Absätze 1<br />

und 2, § 57 Absatz 1 Nummer 4<br />

Folgeänderung durch Umbenennung der bisherigen „Fachhochschulen“ in „Hochschulen<br />

<strong>für</strong> angewandte Wissenschaften“ in § 1 Absatz 2 Nummer 4 LHG.<br />

Zu Nummern 3 und 4 - § 39 Absatz 6 Satz 1 Nummer 2 und § 59 Satz 2<br />

Folgeänderungen durch Änderung der Bezeichnungen der Leitungsstrukturen der<br />

Hochschulen im LHG, dabei Beibehaltung der Bezeichnung „Vorstand“ beim KIT.<br />

Zu Nummer 5 - Landesbesoldungsordnung A (A 10)<br />

Folgeänderung durch Umbenennung der bisherigen „Fachhochschulen“ in „Hochschulen<br />

<strong>für</strong> angewandte Wissenschaften“ in § 1 Absatz 2 Nummer 4 LHG.<br />

Zu Nummer 6 - Landesbesoldungsordnung W<br />

In der Landesbesoldungsordnung W wird in den Besoldungsgruppen W 2 und W 3<br />

die Amtsbezeichnung "Professor an einer Fachhochschule" durch die Amtsbezeichnung<br />

"Professor" ersetzt und mit dem Funktionszusatz "an einer Hochschule <strong>für</strong> angewandte<br />

Wissenschaften" ergänzt. In den Fußnoten werden die Folgeänderungen<br />

durch die Umbenennung der bisherigen „Fachhochschulen“ in „Hochschulen <strong>für</strong> angewandte<br />

Wissenschaften“ in § 1 Absatz 2 Nummer 4 LHG vorgenommen.<br />

Die statusrechtlichen Ämter „Präsident“ und „Vizepräsident“ sollen künftig entfallen<br />

und werden daher aus der Landesbesoldungsordnung W gestrichen.<br />

14 02 04

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