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Gesetzentwurf (Einbringungsfassung) [PDF 1.6 MB] - Ministerium für ...

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Die Universität Ulm regt an, die betroffenen Fakultäten am Entscheidungsprozess zu<br />

beteiligen.<br />

Dem wird entsprochen. Die Beteiligung betroffener Fakultäten wird in Form der Anhörung<br />

vorgesehen.<br />

Die LRK-Universitäten und die Universität Stuttgart regen an, in der Gesetzesbegründung<br />

klarzustellen, dass diese neue Möglichkeit in der Regel größere Einheiten,<br />

wie etwa Exzellenzcluster oder Ähnliches betrifft und <strong>für</strong> kleine Einheiten nur in Ausnahmefällen<br />

in Betracht kommt.<br />

Die Anregung wird sinngemäß aufgegriffen.<br />

Die LRK-Universitäten sowie die Universitäten Ulm, Heidelberg und Stuttgart weisen<br />

ferner auf eine mögliche Kollision zwischen Satz 3 (jetzt Satz 4) und § 16 Absatz 3<br />

Satz 2 Nummer 7 (jetzt Nummer 8) hin.<br />

Hierzu wird bemerkt: Es besteht keine Kollision. Während § 16 Absatz 3 Satz 2<br />

Nummer 8 die Verteilung von Stellen regelt, geht es in Satz 3 um die Zuordnung des<br />

Lehrdeputats einer zur Lehre verpflichteten Person.<br />

Die HAW BW regt an, diese Regelung auf zentrale Einheiten, die Aufgaben in der<br />

Weiterbildung wahrnehmen, zu erweitern.<br />

Hierzu wird bemerkt: Dies ist nach der vorgesehenen Regelung möglich, wenn<br />

Weiterbildungs- und entsprechende Forschungsaktivitäten miteinander verbunden<br />

sind. Den Hochschulen steht ohnehin ein Satzungsrecht zu.<br />

Die DHBW begrüßt die neue Möglichkeit auch im Sinne der Fortentwicklung des State<br />

University Systems. Sie erwägt, Kompetenzen von gesetzlich geregelten Organen<br />

und Amtsträgern der DHBW solchen Einrichtungen zu übertragen.<br />

Hierzu wird bemerkt: Gesetzlich geregelte Kompetenzen können nur auf eine Einrichtung<br />

nach § 15 Absatz 8 übertragen werden, wenn und soweit dies in § 15 Absatz<br />

8 vorgesehen ist.<br />

Südwestmetall begrüßt diese neue Möglichkeit der Zentrenbildung, weil solche Zentren<br />

geeignet sind, Kräfte zu bündeln und Synergien freizusetzen.<br />

14 02 04

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