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Gesetzentwurf (Einbringungsfassung) [PDF 1.6 MB] - Ministerium für ...

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414<br />

Diese Regelung ermöglicht eine praktikable Interessenvertretung der Doktorandin<br />

oder des Doktoranden.<br />

Die LaStuVe und Juso BW halten die Einrichtung des Promovierendenkonvents <strong>für</strong><br />

einen ersten wichtigen Schritt zur akademischen Mitbestimmung von Promovierenden.<br />

Weitergehend fordern sie aber einen Gastplatz <strong>für</strong> die Vorsitzende oder den<br />

Vorsitzenden des Konvents im Senat und im Fakultätsrat.<br />

Das Recht des Promovierendenkonvents, Empfehlungen an den Senat auszusprechen,<br />

bedingt nach Ansicht von Herrn Dr. Liedy, dass der Vorsitzende des Konvents<br />

beratend an den Sitzungen der zuständigen Organe auf Hochschul- und Fakultätsebene<br />

teilnehmen könne. Außerdem setzt er sich <strong>für</strong> Anhörungsrechte des<br />

Promovierendenkonvents in weiteren Fragen, die die Promovierenden betreffen, ein<br />

(zum Beispiel Drittmittelforschung, Benutzungssatzungen von Forschungseinrichtungen<br />

und Bibliotheken).<br />

Die gesetzliche Regelung einer beratenden Mitgliedschaft der Vorsitzenden oder des<br />

Vorsitzenden des Konvents im Senat und im Fakultätsrat wäre eine Überregulierung.<br />

Es wird aber die Möglichkeit einer beratenden Teilnahme im Senat in der Grundordnung<br />

vorgesehen.<br />

Der Promovierendenkonvent kann alle die Promovierenden betreffenden Themen<br />

beraten und dazu Empfehlungen abgeben. Bei der Beratung dieser Themen kann die<br />

oder der Vorsitzende des Konvents beratend von dem jeweiligen Gremium hinzugezogen<br />

werden, ohne dass es hierzu einer gesetzlichen Regelung bedarf.<br />

Ver.di und GEW lehnen den Promovierendenkonvent in dieser Form ab, weil er mit<br />

keinen Mitbestimmungsrechten ausgestattet ist und nur beratende Funktion hat. Sie<br />

fordern stattdessen, <strong>für</strong> die Promovierenden eine eigene Statusgruppe mit vollen<br />

Mitbestimmungsrechten in den Gremien zu bilden.<br />

Dem wird nicht entsprochen. Die Bildung einer einheitlichen Statusgruppe der Promovierenden<br />

würde der unterschiedlichen Situation und Interessenlagen der hauptberuflich<br />

an der Universität tätigen Promovierenden und der immatrikulierten Promovierenden<br />

nicht gerecht. Der neu zu errichtende Konvent der Doktorandinnen und<br />

Doktoranden bietet Raum zur Behandlung der sie gemeinsam und speziell betreffenden<br />

Fragen.<br />

14 02 04

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