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Gesetzentwurf (Einbringungsfassung) [PDF 1.6 MB] - Ministerium für ...

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Rektoren der Studienakademien bleiben unverändert, werden jedoch im Regelfall<br />

vom Präsidium delegiert.<br />

c) Entwicklungen ermöglichen: Weiterentwicklungsklausel<br />

Das Gesetz berücksichtigt, dass Hochschulen lernende und dynamische Organisationen<br />

sind. Ihr Gegenstand, die Produktion und Vermittlung von Wissen, entwickelt<br />

sich rasch weiter. Das vorliegende Gesetz ermöglicht es den Hochschulen daher,<br />

gemeinsam mit dem Wissenschaftsministerium, abweichend von den Regelungen<br />

des Landeshochschulgesetzes, organisatorische Weiterentwicklungen zu implementieren,<br />

die eingetretenen Veränderungen oder spezifischen örtlichen Bedürfnissen<br />

Rechnung tragen (Weiterentwicklungsklausel).<br />

6. Studium und Weiterbildung: „Studierbare“ und maßgeschneiderte Angebote<br />

ermöglichen<br />

a) Studierbarkeit steigern<br />

Damit gesichert ist, dass Studiengänge in der vorgesehenen Zeit absolviert werden<br />

können, sieht das Gesetz in den Vorschriften zu Studium und Prüfung eine Reihe<br />

von Erleichterungen vor. So werden die prüfungsrechtlichen Regelungen, die bisher<br />

über mehrere Vorschriften verteilt waren und intransparent wirkten, überarbeitet und<br />

zusammengefasst. Zudem erfolgen prüfungsrechtliche Anpassungen an die Ländergemeinsamen<br />

Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz, um noch stärker als<br />

bisher die Vergleichbarkeit von Studien- und Prüfungsleistungen und die Mobilität der<br />

Studierenden zu gewährleisten. Das Gesetz dereguliert die bisherigen Bestimmungen<br />

zu Vor-, Zwischen- und Orientierungsprüfung. Außerdem erhalten die Hochschulen<br />

bei Gestaltung der Studien- und Prüfungsordnungen die Möglichkeit, Prüfungsdruck<br />

gerade in der Studieneingangsphase zu reduzieren.<br />

b) Passgenaues Studium <strong>für</strong> Berufstätige<br />

Im Bereich der zunehmend wichtiger werdenden Weiterbildung ermöglicht das Gesetz<br />

den Hochschulen, mit dem weiterbildenden Bachelor neue maßgeschneiderte<br />

Angebote zu entwickeln. Beim weiterbildenden Bachelor handelt es sich um ein spezielles<br />

berufsbegleitendes Studium, das sich an einen definierten Adressatenkreis<br />

richtet, der schon eine Berufsausbildung im sekundären Bereich abgeschlossen hat<br />

und nun neben der Berufstätigkeit ein hochschulisches Weiterbildungsangebot im<br />

erlernten Bereich anstrebt, das inhaltlich an seine Vorkenntnisse und organisatorisch<br />

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