28.02.2014 Aufrufe

Gesetzentwurf (Einbringungsfassung) [PDF 1.6 MB] - Ministerium für ...

Gesetzentwurf (Einbringungsfassung) [PDF 1.6 MB] - Ministerium für ...

Gesetzentwurf (Einbringungsfassung) [PDF 1.6 MB] - Ministerium für ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

329<br />

Die HAW BW weist darauf hin, dass es bei den HAW keine vorangegangene Qualifizierungsstufe<br />

im wissenschaftlichen Dienst gebe und diese Regelung damit <strong>für</strong> die<br />

HAW keine Anwendung finden könne.<br />

Die LaKof, die zentrale Gleichstellungsbeauftragte der DHBW, die Beauftragte <strong>für</strong><br />

Chancengleichheit der DHBW und der Senat der DHBW weisen darauf hin, dass unklar<br />

sei, welches die vorangegangene Qualifizierungsstufe beim wissenschaftliche<br />

Personal sei und bitten um Konkretisierung des Kaskadenmodells.<br />

Die Zielvorgaben <strong>für</strong> das wissenschaftliche Personal sollen sich mindestens am sogenannten<br />

„Kaskadenmodell“ orientieren. Die Hochschulen sollen jeweils <strong>für</strong> ihre<br />

spezifischen Anforderungen sinnvolle Anknüpfungspunkte erarbeiten. Eine gesetzliche<br />

Regelung dieser Vorgaben wäre zu detailliert und würde den Hochschulen nicht<br />

die hier<strong>für</strong> erforderlichen Freiheiten geben.<br />

Der Arbeitskreis der Beauftragten <strong>für</strong> Chancengleichheit der Universitäten Baden-<br />

Württemberg bittet um entsprechende Anwendung des Kaskadenmodells <strong>für</strong> das<br />

Personal im nichtwissenschaftlichen Bereich.<br />

Der Vorschlag wird nicht aufgegriffen. Vorrangiges Ziel ist im nichtwissenschaftlichen<br />

Bereich die Beseitigung der Unterrepräsentanz von Frauen. Dabei ist eine Orientierung<br />

am Kaskadenmodell nicht von vornherein ausgeschlossen.<br />

Die LaKoG weist darauf hin, dass es nicht genüge, sich allein am Kaskadenmodell<br />

zu orientieren. Vielmehr sei festzulegen, dass Gleichstellung von Frauen auch dort<br />

stattzufinden habe, wo in den unteren Statusgruppen bereits mehr als die Hälfte der<br />

Stellen von Frauen besetzt seien, aber in den Spitzenpositionen noch weibliche Unterrepräsentanzen<br />

bestünden.<br />

Es handelt sich vorliegend nur um eine Soll-Regelung <strong>für</strong> den wissenschaftlichen<br />

Bereich. Weitergehenden Differenzierung können darüber hinaus von den Hochschulen<br />

unter Mitwirkung der Gleichstellungsbeauftragten vorgenommen werden.<br />

Zu § 4 Absatz 5 Satz 4<br />

Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte der DHBW, die Beauftragte <strong>für</strong> Chancengleichheit<br />

der DHBW und der Senat der DHBW regen an zu prüfen, wie die Wirksamkeit<br />

der Gleichstellungsziele nachhaltig überprüft und gesichert werden könne;<br />

14 02 04

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!