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Gesetzentwurf (Einbringungsfassung) [PDF 1.6 MB] - Ministerium für ...

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an seine Lernsituation angepasst ist. Weil es sich dabei um ein besonderes Angebot<br />

handelt, das <strong>für</strong> einen bestimmten Personenkreis passgenau zugeschnitten wird und<br />

damit einen erhöhten Aufwand erfordert, wird hier<strong>für</strong> eine finanzielle Beteiligung vorgesehen.<br />

c) Neue Formen des Forschens und Lehrens ermöglichen<br />

Inter- oder transdisziplinäre Forschung an Hochschulen überschreitet meist Fakultätsgrenzen.<br />

Das Hochschulrecht stellt hier<strong>für</strong> in Form zentraler oder fakultätsübergreifender<br />

Forschungseinrichtungen geeignete Organisationsformen zur Verfügung.<br />

Die Lehre hingegen band das Gesetz in der Vergangenheit strikt an die Fakultäten -<br />

obwohl auch hier inter- und transdisziplinäre Ansätze zunehmen. Die Neuregelung<br />

ermöglicht auch hier künftig wieder die Einheit von Forschung und Lehre, indem die<br />

Hochschule durch Regelung in der Grundordnung ermächtigt wird, zentralen Einheiten,<br />

die Forschung betreiben, unter bestimmten Voraussetzungen auch Aufgaben in<br />

Lehre, Studium und Prüfung zu übertragen. Dadurch können beispielsweise fakultätsunabhängige<br />

und übergreifende Graduate Schools oder Zentren, die übergreifende<br />

Forschung und Lehre betreiben, eingerichtet werden.<br />

7. Hochschulzugang fairer und unbürokratischer gestalten<br />

Zu den zentralen Zielen der Bildungspolitik gehört die Erhöhung der Durchlässigkeit<br />

des Bildungssystems. Bildungswege müssen anschlussfähig sein, im Bildungssystem<br />

darf es keine Sackgassen geben.<br />

Das Gesetz eröffnet Studieninteressierten mit Fachhochschulreife oder fachgebundener<br />

Hochschulreife künftig die Chance ein Studium in einer Fachrichtung oder an<br />

einer Hochschulart aufzunehmen, <strong>für</strong> das die schulische Zugangsberechtigung den<br />

Weg bislang nicht zuließ. Dazu ist eine neue Aufbauprüfung (Deltaprüfung) vorgesehen.<br />

Weiterhin wird das Zugangsrecht neu gefasst, übersichtlicher und transparenter gemacht.<br />

Es ist zudem ein wichtiges Anliegen, jungen Menschen aus dem Ausland den Zugang<br />

zur hochschulischen Bildung soweit möglich zu öffnen. Es wird daher künftig<br />

hochschulrechtlich auf die Voraussetzung des Nachweises eines Aufenthaltstitels<br />

verzichtet, so dass hochschulzugangsberechtigten Geduldeten sowie Asylantragstellerinnen<br />

und -antragstellern ein Studium ermöglicht wird.<br />

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