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Gesetzentwurf (Einbringungsfassung) [PDF 1.6 MB] - Ministerium für ...

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485<br />

Die HAW BW schlägt vor, aufgrund des erheblichen Koordinationsaufwands zur Erstellung<br />

der notwendigen Satzungsregelungen die Übergangsfrist bis zum 1. Januar<br />

2016 vorzusehen.<br />

Dem wird nicht entsprochen.<br />

Darüber hinaus wurden Übergangsregelungen zu folgenden Bestimmungen des LHG<br />

angeregt:<br />

Zu § 38 Absatz 7<br />

Die LRK-Universitäten, die Universität Ulm und die HAW monieren das Fehlen einer<br />

Übergangsvorschrift zur Errichtung des Promovierendenkonvents. Unklar sei, wer<br />

den Promovierendenkonvent erstmals zusammenruft.<br />

Dem wird entsprochen (vergleiche Artikel 19 § 7 Satz 2).<br />

Zu § 48 Absatz 1 Satz 4<br />

Die LRK-Universitäten und die Universität Ulm weisen darauf hin, dass <strong>für</strong> bereits<br />

beschäftigte Juniorprofessorinnen und -professoren, denen eine Übernahme in Aussicht<br />

gestellt wurde, eine Übergangsregelung hinsichtlich des Umgangs mit dem<br />

Qualitätssicherungskonzept in Artikel 18 erforderlich sei.<br />

Dem wird entsprochen. Es wird eine Übergangsbestimmung aufgenommen, dass<br />

bereits bestehende Tenure-Track-Verfahren nach bisherigem Recht abzuwickeln<br />

sind (vgl. Artikel 19 § 3 Absatz 2).<br />

14 02 04

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