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Gesetzentwurf (Einbringungsfassung) [PDF 1.6 MB] - Ministerium für ...

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Hierzu wird bemerkt: Der Vorschlag zur Einrichtung einer hauptamtlichen Chancengleichheitsbeauftragten<br />

wird nicht aufgegriffen, zumal - entgegen dem Anhörungsentwurf<br />

- die Trennung der Ämter als Regelmodell beibehalten wurde. Zudem ist es<br />

nicht Aufgabe des Gesetzgebers, durch die Schaffung zusätzlicher Stellen die faktische<br />

Übernahme nicht im Gesetz stehender Aufgaben auszugleichen. Die Entlastung<br />

kann über eine bessere Ausstattung und Aufgabenverteilung auf Stellvertreterinnen<br />

erfolgen.<br />

Die LRK-Universitäten, die HAW BW, die Universitäten Heidelberg und Freiburg, die<br />

Kunstakademien, die LaKoG, die Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten<br />

an den Hochschulen <strong>für</strong> angewandte Wissenschaften Baden-Württemberg (LaKof),<br />

die Gleichstellungsbeauftragte der Universität Ulm, die Vertretung der nichtwissenschaftlich<br />

Beschäftigten im Senat der Universität Ulm, der Landesfrauenrat, der<br />

VBWW, Campus Grün Baden-Württemberg (Campusgrün) und die LaStuVe kritisieren<br />

die inhaltliche Zusammenlegung der bisherigen Ämter der Gleichstellungsbeauftragten<br />

und der Beauftragten <strong>für</strong> Chancengleichheit wegen der sehr spezifischen Arbeitsbereiche<br />

Wissenschaft auf der einen und Verwaltung und Technik auf der anderen<br />

Seite. Campusgrün Baden-Württemberg weist darauf hin, dass es im Falle einer<br />

Zusammenlegung nicht zu einer Stellenstreichung kommen dürfe und dass die finanzielle<br />

Ausstattung der Gleichstellungsbeauftragten in diesem Fall aufgestockt werden<br />

müsste.<br />

Nach Auffassung der LRK Universitäten, der HAW BW und der LaKoG müssten beide<br />

Ämter in der bestehenden Form, zumindest als Regelmodell, erhalten bleiben.<br />

Eine Zusammenlegung der Ämter könne durch eine Regelung in der Grundordnung<br />

erfolgen. Die HAW BW ergänzt, dass wohl keine HAW von dem gesetzlichen Regelmodell<br />

Gebrauch machen werde. Nach Auffassung der HAW BW würde eine „gemeinsame<br />

Stabsstelle <strong>für</strong> Gleichstellungsarbeit“ wohl nur dann relevant werden,<br />

wenn das Wahlverfahren wie bislang im LHG geregelt würde und die Zahl der Stellvertreterinnen<br />

um eine erhöht würde, die zwingend dem Kreis des technischadministrativen<br />

Personals angehören müsste.<br />

Der Verband Hochschule und Wissenschaft Baden-Württemberg (vhw) begrüßt ausdrücklich<br />

die Forderung nach Chancengleichheit <strong>für</strong> Frauen in allen Bereichen an<br />

den Hochschulen. Er bezweifelt aber, dass die Chancengleichheitsbeauftragte, die<br />

auch aus dem nichtwissenschaftlichen Bereich kommen kann, die Interessen der<br />

Professorinnen wirksam vertreten könne. Auch die Kunstakademien weisen auf<br />

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