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Gesetzentwurf (Einbringungsfassung) [PDF 1.6 MB] - Ministerium für ...

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Die HAW BW regt an zu prüfen, ob nicht eine „Bagatellgrenze“ eingeführt werden<br />

soll, damit nicht jedes Kleinstprojekt erfasst werden muss.<br />

Dem wird nicht entsprochen. Eine solche Grenze würde in der Praxis zu Abgrenzungsproblemen<br />

führen und die Norm unhandlicher und bürokratischer machen.<br />

Zu § 41a Absatz 1 Satz 2 Nummer 2<br />

Die DHBW regt an, diese Ziffer so zu ergänzen, dass auch Vorhaben der kooperativen<br />

Forschung mit der entsprechenden dualen Partnerorganisation erfasst sind.<br />

Dem wird entsprochen.<br />

Zu § 41a Absatz 2<br />

Die Universitäten Stuttgart und Ulm sowie der DHV sind der Auffassung, dass das<br />

Vorhabenregister zu einer unnötigen Bürokratisierung führe. Die Universität Ulm trägt<br />

darüber hinaus vor, die technische Umsetzung wäre schwierig. Die Universität Heidelberg<br />

und das KIT be<strong>für</strong>chten einen hohen Aufwand.<br />

Hierzu wird bemerkt: Dies ist unzutreffend. Es werden nur Daten erfasst, die ohnehin<br />

im Zuge von Drittmittelanträgen oder -bewilligungen über die Verwaltung der Hochschule<br />

laufen (§ 13 Absatz 6).<br />

Die LRK-Universitäten hält den Absatz 2 <strong>für</strong> überreguliert. Die LRK-PH hält die Regelung<br />

<strong>für</strong> zu aufwändig und detailliert, insbesondere solle der Absatz 2 gestrichen<br />

werden. Ähnlich äußert sich der BBW.<br />

Diese Auffassung wird nicht geteilt. Es handelt sich um Angaben, die ohnehin nach<br />

den derzeit schon geltenden Drittmittelregelungen erfasst werden müssen, vgl. nachstehende<br />

Stellungnahme des Wissenschaftsrats.<br />

Der Wissenschaftsrat begrüßt aus seiner Sicht das Vorhaben, hochschulweit ein Register<br />

einzuführen, das Transparenz über die Drittmittelaktivitäten herstelle und auch<br />

geeignet sei, Verlässlichkeit in den entsprechenden Datenbeständen der Hochschule<br />

zu schaffen. Viele erfasste Daten wiesen große Ähnlichkeit zu den Empfehlungen<br />

des Wissenschaftsrates zu einem Kerndatensatz Forschung (Drs. 2855-13) auf. Er<br />

gehe deshalb davon aus, dass das Register bei den Hochschulen nur reduzierten<br />

Aufwand erfordere.<br />

14 02 04

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