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Gesetzentwurf (Einbringungsfassung) [PDF 1.6 MB] - Ministerium für ...

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362<br />

des Hochschulbeirats als „kritischer Freund“ der Hochschule mit strategischer und<br />

kontrollierender Funktion nicht gerecht.<br />

Die Vorsitzenden der Hochschulräte der Universitäten sind der Ansicht, dass die abschwächende<br />

Aufgabenbeschreibung des Hochschulrats „(…) begleitet die Hochschule<br />

in strategischer Hinsicht (…)“ nicht zielführend sei und empfehlen, den Begriff<br />

„trägt Verantwortung“ beizubehalten.<br />

Dem wird durch eine Modifizierung der Aufgabenbeschreibung teilweise entsprochen.<br />

Der BBW begrüßt die Veränderung der Zuständigkeiten.<br />

Die LRK-Universitäten bewertet „den Aufgabenzuwachs sowie die Einrichtung neuer<br />

Ausschüsse des Hochschulrats, die mit der Beschneidung seiner Kompetenzen einhergeht,<br />

als sehr kritisch“. Die HAW BW und die Universität Heidelberg kritisieren -<br />

anknüpfend an die modifizierte Aufgabenbeschreibung des Hochschulrats - den vielfältigen<br />

Abstimmungsbedarf zwischen Hochschulrat und Senat. Die HAW BW weist<br />

darauf hin, dass sich der Abstimmungsbedarf zwischen Senat und Hochschulrat<br />

stark erhöhe und mehr Kommunikation als früher erforderlich sei. Eine klare Verteilung<br />

der Verantwortung sei nicht mehr erkennbar. Die Regelungen würden ein erhebliches<br />

Konfliktpotenzial bergen. Schlichtungsmechanismen und Entscheidungsmaßstäbe<br />

wären nicht vorgegeben. Auch der Hochschulrat der Hochschule Konstanz hält<br />

die Regelungen zur Einrichtung von Ausschüssen (Absatz 1, 10 (jetzt: Absatz 12)),<br />

zur gemeinsamen Wahl hauptamtlicher Rektoratsmitglieder mit dem Senat (§ 17 Absatz<br />

5 (jetzt: § 18 Absätze 1 bis 3)) und zur gemeinsamen Entgegennahme des Rechenschaftsberichts<br />

der Rektors sowie zur Rechenschaftslegung (Absatz 5a Satz 3<br />

(jetzt: Absatz 6 Satz 3)) <strong>für</strong> zu aufwändig und fordert eine flexiblere Regelung. Auch<br />

die Hochschulratsvorsitzenden der Hochschulen Albstadt-Sigmaringen, Biberach,<br />

Heilbronn, HöV Ludwigsburg, Mannheim, Ravensburg-Weingarten, Reutlingen, Medien<br />

Stuttgart, Ulm (Gemeinsame Stellungnahme) kritisieren zu hohen bürokratischen<br />

Aufwand durch gemeinsame Aufgaben von Hochschulrat und Senat (gemeinsame<br />

Erörterung Rechenschaftsbericht, gemeinsame Findung und Wahl hauptamtliche<br />

Rektoratsmitglieder, zusätzliche Ausschüsse).<br />

Dem wird teilweise entsprochen. Die stärkere Kooperation von Senat und Hochschulrat<br />

ist ein zentrales Ziel der Novellierung, an dem festgehalten wird. Dies gilt insbesondere<br />

<strong>für</strong> die gemeinsame Wahl der hauptamtlichen Vorstandsmitglieder und die<br />

gemeinsame Entgegennahme des Rechenschaftsberichts der Rektorin oder des<br />

14 02 04

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