28.02.2014 Aufrufe

Gesetzentwurf (Einbringungsfassung) [PDF 1.6 MB] - Ministerium für ...

Gesetzentwurf (Einbringungsfassung) [PDF 1.6 MB] - Ministerium für ...

Gesetzentwurf (Einbringungsfassung) [PDF 1.6 MB] - Ministerium für ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

266<br />

Zu § 68 Absatz 5<br />

Die Änderung schärft die Anwendung des Verhältnismäßigkeitsprinzips bei der Bestellung<br />

von Beauftragten durch die Aufsichtsbehörde. Es wird klargestellt, dass nicht<br />

nur die Maßnahmen nach den Absätzen 3 und 4, sondern auch andere mildere Mittel<br />

nicht ausreichend sein dürfen, bevor eine Beauftragte oder ein Beauftragter bestellt<br />

wird. Die Aufsichtsbehörde muss also nicht nur prüfen, ob Maßnahmen nach den<br />

Absätzen 3 und 4, sondern auch andere mildere Mittel als die Bestellung einer Beauftragten<br />

oder eines Beauftragten in Betracht kommen.<br />

Zu § 69<br />

Zu Absatz 2<br />

Anpassungen an § 32 Absatz 3, § 58 und § 60.<br />

Zu Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 Halbsatz 2<br />

Nach § 58 Absatz 2 Nummer 6 Teilsatz 6 regeln die Hochschulen die Details zur<br />

Eignungsprüfung durch Satzung. Da die Hochschulen <strong>für</strong> den öffentlichen Dienst<br />

keine Rechtsfähigkeit besitzen, bedarf es einer besonderen Ermächtigung zum Satzungserlass,<br />

der sich hier findet. Im Hinblick auf die Ausbildung <strong>für</strong> staatliche Laufbahnen<br />

ist das Zustimmungserfordernis des aufsichtsführenden <strong>Ministerium</strong>s vorgesehen.<br />

Zu Absatz 3<br />

Folgeänderung zu § 58.<br />

Zu § 70<br />

Zu Absatz 1 Satz 1<br />

Streichung der Möglichkeit der staatlichen Anerkennung einer privaten „Dualen<br />

Hochschule“, da sich dies in der Praxis nicht bewährt hat.<br />

Zu Absatz 2<br />

14 02 04

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!