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Gesetzentwurf (Einbringungsfassung) [PDF 1.6 MB] - Ministerium für ...

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375<br />

diesen Kommissionen nicht die Perspektive der Beschäftigten der Ausbildungsbetriebe<br />

eingebracht werde; die derzeit Studierenden seien aber die künftigen Beschäftigten<br />

dieser Betriebe.<br />

Dem wird nicht entsprochen. Die Zusammensetzung dieser Kommissionen regelt die<br />

Grundordnung. Die Studierenden als künftige Beschäftigte sind mit mindestens einer<br />

Stimme vertreten.<br />

Zu § 22 Absatz 3<br />

Die LaStuVe fordert, dass Studierende, die in mehreren Studiengängen eingeschrieben<br />

sind, in allen Studiengängen Wahlrecht haben sollten.<br />

Dem wird nicht entsprochen. Das Prinzip „eine Stimme pro Kopf“ ist demokratisch.<br />

Zu § 22 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3<br />

Die LRK-Universitäten regt an, Nummer 3 wie folgt zu fassen: „die immatrikulierten<br />

Doktorandinnen und Doktoranden, deren Promotion an der Fakultät durchgeführt<br />

wird.“<br />

Dem wird entsprochen.<br />

Zu § 22 Absatz 4<br />

Die LRK-Universitäten hält den Status der Kooptierten und die damit verbundenen<br />

Rechte und Pflichten <strong>für</strong> unklar.<br />

Dem wird entsprochen. Der Status der Kooptierten aus anderen Hochschulen wird in<br />

§ 9 Absatz 1 geregelt.<br />

Zu § 23 Absatz 2 Satz 2<br />

Juso BW fordert ein Vetorecht der Studierenden bei Beschlüssen des Dekanats zu<br />

Studium und Lehre.<br />

Dem wird nicht entsprochen. Ein solches Vetorecht einer Gruppe wäre mit der Funktion<br />

und der Struktur des Dekanats inkompatibel und könnte zur partiellen Handlungsunfähigkeit<br />

führen.<br />

14 02 04

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