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Gesetzentwurf (Einbringungsfassung) [PDF 1.6 MB] - Ministerium für ...

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Darüber hinaus und hinsichtlich der Kritik an Einzelregelungen wird auf Abschnitt<br />

III.3. verwiesen.<br />

Südwestmetall begrüßt die Verbesserungen im Bereich Studium und Lehre und<br />

Hochschulzugang, insbesondere im Bereich der Kontaktstudien und berufsbegleitenden<br />

Studiengänge, sowie die Verbesserungen im Bereich des Tenure Track und die<br />

Ermöglichung von Zentren <strong>für</strong> übergreifende Forschung und Lehre. Die Regelungen<br />

zur Neujustierung der Leitungsstrukturen werden mit Ausnahme der Frauenquote als<br />

unproblematisch angesehen. Kritisch, aber begleitet von Vorschlägen, setzt sich<br />

Südwestmetall mit den Regelungen zum Hochschulrat, der Gebührenerhebung bei<br />

weiterbildenden Bachelorstudiengängen, der Transparenzklausel sowie der Tarifbindung<br />

im Rahmen der Unternehmensbeteiligung auseinander.<br />

Der Landesverband der baden-württembergischen Industrie (LVI) begrüßt die Stärkung<br />

der Autonomie der Hochschulen, kritisiert aber in diesem Zusammenhang einzelne<br />

Regelungen zur Neujustierung der Leitungsstrukturen, insbesondere die Wahl<br />

der hauptamtlichen Rektoratsmitglieder. Beim Angebot weiterbildender Bachelorstudiengänge<br />

müsse der Subsidiaritätsgrundsatz beachtet werden.<br />

Hierzu und hinsichtlich der Kritik an Einzelregelungen wird auf Abschnitt III.3. verwiesen.<br />

Der Baden-Württembergische Handwerkstag begrüßt die Regelungen zu Teilzeitstudiengängen,<br />

zum Hochschulzugang, zur Anrechnung von Kompetenzen, zum weiterbildenden<br />

Bachelor sowie die qualitätssichernden Regelungen zur<br />

Externenprüfung als einen Gewinn <strong>für</strong> die Zusammenarbeit von Handwerk und<br />

Hochschule. Kritisiert wird die Regelung zur Zusammensetzung der Findungskommission<br />

zur Auswahl der Mitglieder des Hochschulrats, in der der Sachverstand des<br />

bisherigen Hochschulrats nicht ausreichend vertreten sei.<br />

Hierzu und hinsichtlich der Kritik an Einzelregelungen wird auf Abschnitt III.3. verwiesen.<br />

2.12 Verlage<br />

Der Börsenverein des deutschen Buchhandels und eine Reihe von Verlagen haben<br />

zu den Themen „Open Access“ und „Zweitveröffentlichungsrecht“ detailliert und zielführend<br />

Stellung genommen. Die Hinweise waren bei der Weiterentwicklung der entsprechenden<br />

Regelungen hilfreich. So wurde beispielsweise die Vorschrift zum<br />

14 02 04

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