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Gesetzentwurf (Einbringungsfassung) [PDF 1.6 MB] - Ministerium für ...

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Die Universität Heidelberg moniert, dass die Verfahrenserleichterung durch den<br />

Wegfall des Zustimmungserfordernisses durch die notwendige Vorlage an den<br />

Hochschulratsvorsitzenden teilweise revidiert wird.<br />

Dem wird nicht entsprochen. Der Hochschulrat muss im Hinblick auf strategische<br />

Relevanz der Denomination Mitwirkungsmöglichkeit behalten.<br />

Die LRK-PH regt an, § 46 Absatz 3 Satz 7 (Optionale Befassung des Hochschulrats<br />

mit Funktionsbeschreibungen) zu streichen. Zumindest müsste das Wort „Befassung“<br />

durch das Wort „Stellungnahme“ ersetzt werden.<br />

Dem wird nicht entsprochen, weil es der strategischen Rolle des Hochschulrats nicht<br />

ausreichend Rechnung trägt.<br />

Zu § 20 Absatz 3 Satz 1 Halbsatz 1<br />

Die HAW BW hält eine Begrenzung von 6 bis 12 Hochschulratsmitgliedern im Hinblick<br />

auf die Vielzahl der durch den Hochschulrat zu besetzenden Zusatzgremien <strong>für</strong><br />

problematisch. Die Arbeit sollte auf mehr Schultern verteilt werden können. Besser<br />

wäre allerdings ein Verzicht auf obligatorische Ausschüsse.<br />

Dem wird mittelbar durch den Verzicht auf einen Ausschuss zur Struktur- und Entwicklungsplanung<br />

entsprochen.<br />

Zu § 20 Absatz 3 Satz 1<br />

Die IG Metall begrüßt die Frauenquote von 40 %. Südwestmetall lehnt demgegenüber<br />

eine Frauenquote ab.<br />

Die LRK-PH, die LaStuVe und die Juso BW regen eine Mindestquote von 40 % <strong>für</strong><br />

beide Geschlechter (Geschlechterquote) an.<br />

Dem wird nicht entsprochen. Es versteht sich von selbst, dass mit einer Frauenquote<br />

keine Benachteiligung von Männern verbunden sein darf. Angesichts der derzeitigen<br />

Situation erscheint es geboten, im Gesetz das Ziel einer stärkeren Beteiligung von<br />

Frauen zu verdeutlichen.<br />

Der vhw begrüßt die Frauenquote generell, hat aber Zweifel, ob die Festlegung auf<br />

40 % sinnvoll und machbar ist. Der LVI regt an, die Frauenquote von 40 % unter<br />

14 02 04

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