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Gesetzentwurf (Einbringungsfassung) [PDF 1.6 MB] - Ministerium für ...

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163<br />

dd) Satz 6 wird aufgehoben.<br />

c) Absatz 2 wird wie folgt geändert:<br />

aa) In Satz 1 werden die Wörter „die Zulassung“ durch die Wörter „der<br />

Zugang“ ersetzt.<br />

bb) Satz 2 wird wie folgt gefasst:<br />

„Das zuständige <strong>Ministerium</strong> kann durch Rechtsverordnung weitere<br />

Voraussetzungen festlegen.“<br />

d) In den Absätzen 3 bis 7 wird das Wort „Zulassung“ jeweils durch das Wort<br />

„Einschreibung“ ersetzt.<br />

e) Absatz 4 wird wie folgt geändert:<br />

aa) In Nummer 5 wird das Wort „Studentenwerk“ durch das Wort „Studierendenwerk“<br />

ersetzt.<br />

bb) In Nummer 6 werden die Wörter „die Studiengebühr“ durch die Wörter<br />

„Abgaben und Entgelte, die im Zusammenhang mit dem Studium<br />

entstanden sind,“ ersetzt.<br />

2. § 9 wird wie folgt geändert:<br />

a) In Satz 1 wird das Wort „sonstigen“ gestrichen.<br />

b) In Satz 2 wird das Wort „Eignungsprüfungen“ durch die Wörter „Delta-,<br />

Eignungs- und Begabtenprüfungen“ und die Angabe „§ 59 Absatz 2“ durch<br />

die Angabe „§ 58 Absatz 2 Nummern 4, 6 und 7“ ersetzt.<br />

Artikel 11<br />

Änderung des KIT-Weiterentwicklungsgesetzes<br />

Artikel 7 des KIT-Weiterentwicklungsgesetzes vom 22. Mai 2012 (GBl. S. 327, 334)<br />

wird aufgehoben.<br />

Artikel 12<br />

14 02 04

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